Beschlussvorlage - 2023/0650 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschluss des Stadtrates 2022/0545 wird aufgehoben.

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Erläuterung

Es hat sich herausgestellt, dass eine Übertragung der Erschließungsanlage im Vorstufenausbau dazu führt, dass von den Grundstückseigentümern Erschließungsbeiträge erhoben werden müssten. Die Verkäufe an die Grundstückseigentümer sind allerdings inklusive Erschließung erfolgt.

Der Endausbau soll nun nicht, wie im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagt, von der Stadt, sondern von der GGE durchgeführt werden. Die Stadt wird den im Haushaltsplan 2023/2024 zur Finanzierung des Endausbaues vorgesehenen Kredit aufnehmen, um die im Vergleich zur GGE günstigeren Darlehenskonditionen zu erhalten und diese Finanzmittel an die GGE weiterleiten. Zwischen Stadt und GGE wird dann ein Darlehensvertrag geschlossen. Zins und Tilgung trägt dann die GGE.

Die Stellungnahme der Rechnungsprüfung ist als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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