Beschlussvorlage - 2023/0638 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die GemS Rohrbach wird für einen Zeitraum von 5 Jahren als begünstigte Schule gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Günter-Dörr-Stiftung festgelegt.

 

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Erläuterung

Die Günter-Dörr-Stiftung ist gem. § 1 der Satzung eine rechtsfähige kommunale Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in St. Ingbert.

Gem. § 2 Abs. 1 der Satzung ist Zweck der Stiftung die Förderung der Integration von jungen Menschen in ein verantwortungsbewusstes und soziales Leben. Sie sollen durch eigene Entscheidungen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Geld finden und die Not anderer Menschen in aller Welt in Erinnerung bringen. Gleichzeitig sollen sie erfahren, dass praktizierte Solidarität mit hilfsbedürftigen Menschen Freude bereiten und eine bleibende immaterielle Bereicherung sein kann.

Laut § 2 Abs. 2 legt der Stadtrat der Mittelstadt St. Ingbert für eine Zeit von fünf Jahren eine einen regulären Hauptschulabschluss anbietende allgemeinbildende Schule in St. Ingbert (derzeit Hauptschule Ludwigsschule St. Ingbert) fest, die vornehmlich von Kindern wenig begüterter Eltern bzw. von Kindern sozial schwacher Familien besucht werden muss. Eine erneute Festlegung derselben Schule ist möglich.

 

Die Satzung mit den genauen Modalitäten zur Zuschussverteilung ist als Anlage beigefügt.

 

In den vergangenen Jahren ist eine Stiftungszweckerfüllung nicht erfolgt bzw. ist gemäß der vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar.

Da das Finanzamt bei Vorlage der letzten Körperschaftssteuererklärung um Nachweise bezüglich der Erfüllung des Stiftungszwecks gebeten hat, welche notwendig sind um weiterhin den Status der steuerbegünstigten Zwecke zu behalten, ist baldmöglicher Handlungsbedarf gegeben. Für den vergangenen Steuerzeitraum 2018 bis 2020 blieb die Steuerfreiheit aus Kulanz erhalten.

Im Dezember wurden zunächst die beiden St. Ingberter Realschulen um Abgabe von Vorschlägen zu einer möglichen Zuschussverteilung/Projektunterstützung gebeten, um gegebenenfalls noch im Jahr 2022 eine Stiftungszweckerfüllung zu gewährleisten.

Da jedoch wie oben erläutert die Festlegung der begünstigten Schule durch den Stadtrat erfolgen muss, wurden durch den Vorstand der Günter-Dörr-Stiftung zunächst keine Zuschüsse durch die Stiftung ausgezahlt.

Die GemS Rohrbach hatte als zu förderndes Projekt die Heiligabendaktion im eWerk ausgesucht. Diesbezüglich war ein zeitnahes Handeln notwendig, weswegen der Betrag in Höhe von 1.500 € aus den Verfügungsmitteln des Oberbürgermeisters vorgelegt wurde.

Die Albertus-Magnus-Realschule soll aus Verfügungsmitteln des Oberbürgermeisters einen ähnlichen Betrag für das von ihr vorgeschlagene Projekt erhalten.

 

Laut Satzung muss sich der Stadtrat für 5 Jahre auf eine Schule festlegen. Da die Gemeinschaftsschule Rohrbach die einzig verbliebene Rechtsnachfolge einer Hauptschule im Stadtgebiet von St. Ingbert ist, wird vorgeschlagen, die GemS Rohrbach als begünstigte Schule festzulegen. Die Schule muss der Verwaltung die satzungsgemäße Verwendung der Mittel nachweisen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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