Beschlussvorlage - 2023/0618 BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Abwägungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg" gemäß der beiliegenden Vorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. Anlage 1 – Abwägungsvorlage – ist Teil des Beschlusses.
  2. Satzungsbeschluss: Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Anlage 2 – Planzeichnung Teil A einschließlich Textteil Teil B – und Anlage 3 – Begründung zum Bebauungsplan – sind Teil des Beschlusses.
Reduzieren

Erläuterung

Am 29.09.2020 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg" im Regelverfahren gefasst sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB. In der Zeit vom 21.04.2021 bis 21.05.2021 wurden die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und daraus der vorliegende Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Aufgrund der Einwände im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde u.a. der Geltungsbereich des Bebauungsplanes reduziert. Mit dieser Verkleinerung des Geltungsbereiches erfüllte der Bebauungsplan die Vorgaben, um gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. Deshalb wurde vom Regelverfahren auf das Verfahren nach § 13b BauGB gewechselt. In den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1103.02 „Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung wurden die relevanten Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen eingearbeitet. Wesentliche Änderung gegenüber dem Vorentwurf ist die Verkleinerung des Geltungsbereiches, da die südlichen Wiesenflächen einen hohen ökologischen Wert aufweisen und die Inanspruchnahme aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen einen erheblichen Eingriff darstellen würde.

Der Wechsel vom Regelverfahren zum Verfahren gem. § 13b BauGB sowie die Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 12.10.2022 vom Stadtrat beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 07.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022 und wurde am 29.10.2022 im amtlichen Teil der Saarbrücker Zeitung veröffentlicht. Die im Rahmen der Offenlage eingegangene Stellungnahme ist der in der Anlage beigefügten Abwägungssynopse zu entnehmen.

Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Diese wurden mit Schreiben vom 27.10.2022 um Stellungnahme bis einschließlich 09.12.2022 gebeten.

Die eingegangenen Stellungnahmen und die jeweiligen Abwägungsvorschläge sind in der Abwägungssynopse (Anlage 1) dargestellt.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden lediglich Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen, die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Mittel für die öffentliche Bekanntmachung sind im Haushalt 2023 unter der HH-Stelle 5.1.10.01.553500 eingestellt. Die Kosten für die Bebauungsplanerstellung einschließlich Verfahrensdurchführung übernimmt der Antragsteller und Vorhabenträger. Ein entsprechender Kostenübernahmevertrag wurde geschlossen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...