Beschlussvorlage - 2023/0605 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ingobertushalle kann im ersten Schritt nicht mehr als Versammlungsstätte genutzt werden. Sie dient ausschließlich dem Schul- und Vereinssport (Trainingsbetrieb) ohne Zuschauerbeteiligung.

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Erläuterung

Nach dem Brand in der Tiefgarage am 27.01.2022 wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:

1. Erstellung Schadstoffgutachten

2. Erstellung Gutachten zum Zustand der bestehenden Lüftungsanlage

3. Rückbau der Lüftungs- und Elektroinstallationen in der Tiefgarage und der Lüftungszentrale

4. Reinigung der kontaminierten Boden-, Wand- und Deckenflächen in der Tiefgarage und der Lüftungszentrale

5. Abstrahlen der durch den Brand verrußten Deckenfelder der Tiefgarage

6. Reinigung der kontaminierten Boden-, Wand- und Deckenflächen der Sporthalle und der Nebenräume

7. Reinigung der Sportgeräte, Gerätschaften und sonstigem Inventar in der Sporthalle und den Nebenräumen

8. Erarbeiten verschiedener Lüftungskonzepte

9. Aufnahme der bestehenden Baumängel

10. Kostenermittlung verschiedener Sanierungsvarianten


Aus Kosten- und Zeitgründen soll im ersten Schritt nur die Lüftungsanlage erneuert werden. Dies hat zur Folge, dass die Ingobertushalle nicht mehr als Versammlungsstätte genutzt werden kann. Es wird dann ausschließlich Schul- u. Vereinssport (Trainingsbetrieb) ohne Zuschauerbeteiligung möglich sein.


Hierfür sind folgende Schritte notwendig:

1. Stellung Bauantrag zur "Umnutzung der Ingobertushalle zur Halle für Schul- u. Vereinssport (Trainingsbetrieb) ohne Zuschauerbeteiligung"

2. Erstellung Brandschutzkonzept (bereits beauftragt)

3. Beauftragung der Planungsleistungen für die neue Lüftungsanlage (Vorlage 2023/0572)

 

Nach Fertigstellung der Planung erfolgen Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der notwendigen Arbeiten.

 

Nach Behebung weiterer Mängel und Durchführung erforderlicher Sanierungen in den folgenden Jahren kann die Ingobertushalle wieder als Versammlungsstätte genutzt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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