Antragsvorlage - 2023/0657 AN
Grunddaten
- Betreff:
-
Bonussystem für die Freiwillige Feuerwehr St. Ingbert
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Ordnung (3)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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08.03.2023
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Erläuterung
Es wird auf das beigefügte Schreiben der Stadtratsfraktion DIE LINKE vom 22.02.2023 verwiesen.
Die Freiwillige Feuerwehr hat derzeit 222 aktive Mitglieder in 5 Ortsteilen. Es gibt glücklicherweise derzeit keinerlei Nachwuchsprobleme, da die Jugendwehr gut aufgestellt ist und erst im Januar 2023 drei Kameradinnen bzw. Kameraden der Jugendwehr in die aktive Wehr übernommen wurden.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und der Jugendwehr können kostenlos zur körperlichen Ertüchtigung für 2 Stunden das Hallenbad "das blau" und in den Sommermonaten das Freibad "das blau" besuchen.
Entgegen rein monetärer Anreize legen die Mitglieder der Feuerwehr großen Wert auf eine angemessene Ausstattung in Bezug auf technisches Gerät sowie die persönliche Schutzausstattung. Beides ist, so auch die Einschätzung der Wehrführung, auf einem hohen Standard umgesetzt.
Rechtsgrundlage für die Entschädigung im Ehrenamt der Feuerwehr ist die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (Amtsbl. 2008 S. 250). Die hierin vorgegebenen Höchstsätze wurden gemäß Stadtratsbeschluss vom 15.10.2015 für die hiesigen Löschbezirke und Funktionen konkret festgesetzt.
Folgende Mitglieder erhalten hiernach Entschädigungen als Funktionsträger:
• Wehrführung und Stellvertretung
• Löschbezirksführung und Stellvertreter
• Stadtjugendwart und Jugendwarte der 5 Löschbezirke
• Gerätewarte der 5 Löschbezirke
• der Ausbildungsbeauftragte und
• der Atemschutzgerätewart.
Die hierfür zu zahlenden Entschädigungen belaufen sich auf 17.025 € jährlich.
Des Weiteren kann jedes Mitglied der Feuerwehr mit Truppmann-II-Ausbildung bei öffentlichen Veranstaltungen sogenannte Brandwachen ausüben, wofür eine Entschädigung von 12,50 Euro/Stunde gezahlt wird.
Bei beruflichen Fehlzeiten anlässlich der Teilnahme an Lehrgängen sowie Feuerwehreinsätzen erhalten die Arbeitgeber die hierdurch entstehende Lohnfortzahlung ersetzt (§ 25 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland -SBKG-).
Seitens der Feuerwehr wird ein "Konzept zur Förderung und zur nachhaltigen Personalentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr" erstellt. Nach dessen Fertigstellung im Grobkonzept samt Kostenkalkulation wird dieses im zuständigen Gremium vorgestellt.
Das Ehrenamt wird durch den Pressesprecher der Freiwilligen Feuerwehr auf der Internetseite der Freiwilligen Feuerwehr, auf Facebook und Instagram hervorragend präsentiert.
Mittel für weitere Leistungen stehen im Haushalt nicht zur Verfügung, auch wird es seitens des Geschäftsbereiches mehr als kritisch gesehen, ein wie auch immer geartetes Boni-Punkte-System zusätzlich einzuführen.
Eine Übersicht der aktuellen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr St. Ingbert ist beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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321,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,8 kB
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