Beschlussvorlage - 2023/0612 BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschuss wird ermächtigt, in der nächsten Sitzung die Regularien für das Ingobertusfest 2023 festzulegen.

Reduzieren

Erläuterung

Neben einigen redaktionellen Anpassungen sind weitere Änderungen der Bedingungen für die Teilnahme als Standbetrieber beim Ingobertusfest erforderlich geworden. Gründe sind die Anpassung an das aktuelle Sicherheitskonzept der Veranstaltung sowie die Berücksichtigung von Erfahrungen, die bei der Durchführung in den letzten Jahren gesammelt wurden.

 

Die neue Entgeltordnung sieht im Wesentlichen eine etwas differenzierte Preisstaffelung zugunsten kleinerer Stände, eine Anpassung des Zahlungsmodus sowie die Neufassung der Strafen bei Nichteinhaltungen oder Zuwiderhandlungen vor.

 

Bedingungen für die Teilnahme als Standbetreiber beim Ingobertusfest

§ 1 Abs. 4 aufgeteilt in Abs. 4 und Abs. 5

§ 4 Standplatz neu aufgenommen (Absätze aus § 3 und § 11 hierin geschoben)

§ 5 Abs. 4 Verweis auf die Entgeltordnung, detaillierte Ausführung in der Entgeltordnung

§ 6 Abs. 2 Weitere Ausführung hinsichtlich baulichen Anlagen und Metallkonstruktionen gemäß Sicherheitskonzept

§ 6 Abs. 4 Ergänzung Merkblatt Flüssiggasanlagen

§ 7 Abs. 1/2/3 Angepasste Zeiten Auf- und Abbau und weitere Ausführungen

§ 8 Abs. 1 Ergänzung der VDE Vorschrift für elektrische Geräte

§ 8 Abs. 3 gelöscht, da in Merkblatt ausführlich beschrieben (neu aufgeführt in § 6 Abs. 4)

§ 10 Weitere Ausführung zur Beschilderung

§ 11 Abs. 2 Änderung der Formulierung Mehrweggeschirr und Zulassung kompostierbares Bio Einweggeschirr

§ 11 Abs. 5 Ergänzung Einhaltung des festgelegten Pfandes

§ 12 Abs. 2 Ergänzung Feuerlöscher/Fettbrandlöscher

§ 16 Zustimmung zur Datenschutzverordnung neu aufgenommen

§ 17 Veröffentlichung von Bildmaterial neu aufgenommen

§ 18 Anerkennung der Teilnahmebedingungen neu aufgenommen (vorher unter § 15 Verstöße)

Entgeltordnung für die Teilnahme als Standbetreiber beim Ingobertusfest

§ 3 Höhe des Entgelts angepasst zugunsten kleiner Stände

§ 4 Zahlung des Entgelts neu aufgenommen und neu reguliert

§ 5 Zuwiderhandlungen weitere Ausführung

§ 6 Strafe bei Nichteinhaltung weitere Ausführung und Ergänzung Strafgebühr Müll

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Es wird davon ausgegangen, dass die Summe der Entgelte trotz Änderungen in etwa gleich bleiben werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...