Ortsratsvorlage - 2023/0579 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die OV, CDU- und SPD Ortsratsfraktion bitten um Aufnahme in die Tagesordnung.

 

Die Verwaltung teilt mit:

Das Architekturbüro UIU Studio aus Saarbrücken hat zwischenzeitlich den Auftrag zur Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie (Leistungsstufe 1 bis 2) erhalten. Aufgrund der bestehenden umweltrelevanten Restriktionen im Plangebiet (Einstufung als Landschaftsschutzgebiet, Angrenzen an Wald und Naturschutzgebiet) sowie des Verlaufs einer Gashochdruckleitung der Creos GmbH quer durch das Gelände bestehen wesentliche Einschränkungen hinsichtlich der Bebaubarkeit des Areals (Kubatur und Ausrichtung des zukünftigen Feuerwehrgerätehauses).

Zwischen Vertretern der Feuerwehr, Frau Ortsvorsteherin Schaar, der Verwaltung und den Architekten wurden im Rahmen von zwei gemeinsamen Terminen die Bedarfe der Feuerwehr erörtert (insbesondere vor dem Hintergrund der gesammelten Erfahrungen beim Bau des Feuerwehrgerätehauses in Rohrbach). Diese Belange wurde auch in einem ersten Vorentwurf des Architekturbüros neben der Betrachtung der o.a. Restriktionen berücksichtigt.

In einem nächsten, zeitnahen Schritt ist mit der Creos zu klären, ob die Gashochdruckleitung komplett bzw. teilweise aus dem Areal verlegt werden könnte. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die anfallenden Kosten einer möglichen Verlegung zu erörtern.

Je nach Ergebnis des Gespräches mit der Creos ist das Flächenmodell von UIU Studio anzupassen.

 

Die o.a. Vorarbeiten der Architekten sind relevant für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie können entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen werden. Der Auftrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist bereits an das Büro Argus Concept GmbH aus Homburg vergeben worden. Sobald die Abstimmungen mit Creos und Feuerwehr erfolgt sind und die Pläne der Architekten angepasst wurden, kann das Bauleitplanverfahren initiiert werden.

 

Nach erfolgtem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist dann in einem weiteren Schritt voraussichtlich ein VgV-Verfahren einzuleiten. Hierbei ist der Auftrag zur Konkretisierung des Vorhabens (Raumaufteilung, Erschließung, etc.) dann an ein weiteres Architekturbüro zu vergeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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