Beschlussvorlage - 2022/0513 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat von St. Ingbert stimmt der Satzung über die Festsetzung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebührensatzung-AGS) in der folgenden Fassung zu.

 

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1296), und der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsblatt I S. 534) und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Abwasseranlage (Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung ABGS) vom 12.04.2011, zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 07. Dezember 2017, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 08. Dezember 2022 folgende Satzung beschlossen.

     

Artikel I

 

Satzung

der Mittelstadt St. Ingbert über die Festsetzung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebührensatzung-AGS)

 

§ 1    Gebührenhöhe

Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebühren) wird gemäß § 14 ABGS wie folgt festgesetzt:

(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,23 €/m³ Schmutzwasser gemäß § 11 ABGS.

(2) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,73 € /m² gebührenpflichtige Fläche gemäß § 12 ABGS.

 

(3) Die Bearbeitungsgebühr für Erstattungsanträge gem. § 13 ABGS wird auf 30,00 € je Antrag festgesetzt.

 

(4) Die Gebühr für die Erstanmeldung von Wasserzählern wird auf 75,00 €, die Gebühr für den Zählerwechsel auf 45,00 € festgesetzt.

 

(5) Für einfache Auskünfte jeglicher Art bzgl. der öffentlichen Abwasseranlage beträgt die Bearbeitungsgebühr 25,00 €. Für umfangreichere Baumaßnahmen (z. B. zu Leitungstrassen) erhöht sich die Gebühr auf 65,00 €.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung der Mittelstadt St. Ingbert über die Festsetzung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebührensatzung) vom 07. Dezember 2017 außer Kraft.

 

 

 

St. Ingbert, TT.MM.JJJJ

   

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

 

 

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Erläuterung

Zur Neufassung der Abwassergebührensatzung werden in § 1 die Absätze 3 bis 5 neu eingefügt.

 

Abs. 3 und 4:

Aufgrund der Streichung der Erstattungsgrenze (Bagatellgrenze) von 10 m³ pro Erstattungsantrag in § 13 ABGS und der Einführung einer Bearbeitungs-, Erstanmeldungs- und Zählerwechselgebühr, sind die entsprechenden Gebührenhöhen in der Abwasser-gebührensatzung festzusetzen (Begründung s. Vorlage Änderung ABGS § 13 Abs. 1)

 

Abs. 5:

Aufgrund der Vielzahl von Auskünften muss künftig eine Gebühr erhoben werden. Die Höhe der veranschlagten Gebühren deckt den Verwaltungsaufwand ab.

 

Aufgrund des Serverausfalls beim Zweckverband eGo-Saar stand Allris den Ratsmitgliedern in der Stadtratssitzung am 08.12.2022 nicht zur Verfügung. Die Beratung zum Tagesordnungspunkt war zwar möglich, die Beschlussfassung jedoch nicht rechtskräftig. Die Vorlage wird deshalb in der heutigen Sitzung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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