Beschlussvorlage - 2022/0463 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird gemäß § 101 Abs. 2 KSVG mit einer
Bilanzsumme von 297.145.570,45€
und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.621.521,51€
festgestellt.

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Erläuterung

Die W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH hat für das Haushaltsjahr 2020 einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach § 101 Abs. 2 KSVG stellt der Stadtrat den geprüften Jahresabschluss und den
Jahresfehlbetrag fest.
Mit diesem Beschluss erkennt der Stadtrat den Jahresabschluss an. In rechtlicher Hinsicht
hat der Beschluss nur begrenzte Wirkung, da er Rechtsfehler der Haushalts- und
Rechnungsführung nicht heilt.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist öffentlich bekannt zu
machen. Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht sind an
sieben Werktagen öffentlich auszulegen (§101 Abs. 3 KSVG).

 

Aufgrund des Serverausfalls beim Zweckverband eGo-Saar stand Allris den Ratsmitgliedern in der Stadtratssitzung am 08.12.2022 nicht zur Verfügung. Die Beratung zum Tagesordnungspunkt war zwar möglich, die Beschlussfassung jedoch nicht rechtskräftig. Die Vorlage wird deshalb in der heutigen Sitzung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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