Beschlussvorlage - 2022/0487 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Antrag der Caritas auf Erhöhung des Sachkostenzuschusses auf 10.000 € jährlich wird abgelehnt. Die Höhe des Sachkostenzuschusses wird auf jährlich 7.000 € festgelegt.

 

Dem Vertrag zwischen der Stadt und der Caritas wird zugestimmt.

 

 

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Erläuterung

 

Mit dem Schreiben vom 07.06.2022 beantragt der Caritasverband die Erhöhung des jährlichen Sachkostenzuschusses von bisher 5.000,00 € auf künftig 10.000,00 €.

 

Der Caritasverband begründet die Erhöhung der Sachkosten unter anderem mit der Erhöhung des Personalschlüssels von 1,54 auf 2,04 Stellen.

 

Des Weiteren haben sich die Anforderungen an die Einrichtungen der offenen und gebundenen Kinder- und Jugendarbeit verändert. Mittlerweile müssen jährlich höhere Mittel für die Digitalisierung aufgewendet werden. Diese konnten bisher nach der vertraglichen Regelung nicht als Sachkosten abgerechnet werden.

 

Um den Kindern, die das Kinderhaus besuchen gerecht werden zu können, ist es erforderlich vermehrt Workshops, Ferienprogramme bzw. Seminare für Kinder anzubieten.  Die Folgen der Pandemie machen es erforderlich, das Angebot auszuweiten.

 

In der Vergangenheit hat das Kinderhaus den städtischen Sachkostenzuschuss in Höhe von 5.000,00 € nie vollständig in Anspruch genommen. In den letzten 5 Jahren lag der jährliche Sachkostenzuschuss zwischen 3.127,40 € und 4.009,57 € (siehe Übersicht).  Workshops und Seminare wurden teilweise über Drittmittel (Sternenregen, Aktion Mensch oder Zuschuss FunFerien Dengmert) und Spendengelder des Caritasverbands finanziert. Da der Anteil dieser Mittel derzeit rückläufig ist, müssen die anfallenden Kosten zukünftig vermehrt über den Sachkostenzuschuss abgerechnet werden. Auch pandemiebedingt konnten nicht alle Angebote durchgeführt bzw. nur mit einer geringeren Teilnehmerzahl angeboten werden.

 

Eine Erhöhung des Sachkostenzuschusses auf jährlich 7.000 €, also eine Erhöhung um fast 100 % der in den letzten Jahren tatsächlich abgerufenen Sachkostenzuschüsse, ist nach Auffassung der Verwaltung derzeit angemessen.

 

 

 

Die Stadt St. Ingbert hat im September 2005 einen Nutzungsüberlassungsvertrag mit dem Caritasverband der Diözese Speyer über die Durchführung eines halboffenen Freizeitangebotes in den Räumen des Anbaus der Wiesentalschule geschlossen.

 

Im Vertrag wurde die Höhe des Personalkostenzuschusses auf maximal 47.000 € und des Sachkostenzuschusses auf 5.000 € festgelegt.

 

Im Jahr 2020 hat der Stadtrat der Erhöhung des Personalschlüssels von 1,54 auf 2,04 Stellen zugestimmt. Aufgrund dieser Erhöhung und der Inflation reicht der im Nutzungsüberlassungsvertrag festgeschriebene Betrag von 47.000 € ab 2023 nicht mehr aus, um 50 % der Personalkosten bezuschussen zu können.

Aus diesem Grund ist es erforderlich die Nutzungsüberlassung des Gebäudes und die Förderung der offenen Jugendarbeit vertraglich neu zu regeln.

 

Aufgrund des Serverausfalls beim Zweckverband eGo-Saar stand Allris den Ratsmitgliedern in der Stadtratssitzung am 08.12.2022 nicht zur Verfügung. Die Beratung zum Tagesordnungspunkt war zwar möglich, die Beschlussfassung jedoch nicht rechtskräftig. Die Vorlage wird deshalb in der heutigen Sitzung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

5.000 € stehen im Haushalt unter Buchungsstelle 3.6.40.01.531800 (Aufwendungen für Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche) bereit. Der darüberhinausgehende Zuschuss wird über den Deckungskreis des Teilhaushalts 11 gedeckt.

 

 

 

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Anlagen

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