Information - 2022/0526 BV

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Der Wirtschaftsplan des EVS wird in der Verbandssitzung am 13.12.2022 zur Abstimmung vorgelegt. In der Verbandssitzung sind alle saarländischen Kommunen mit Ihren gesetzlichen Vertretern stimmberechtigt. Für die Stadt St. Ingbert wird dies durch Herr Oberbürgermeister Meyer bzw. durch die entsprechende Vertretung gewährleistet.   

Im Wirtschaftsplan 2023 des Entsorgungsverband Saar sind folgende Feststellungen zur Erhöhung des einheitlichen Verbandsbeitrages (Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS-Anlagen) sowie der Änderung Abwassergebührenkalkulation auf einen einjährigen Zeitraum bekannt gegeben worden.

 

EVS-Abwasserwirtschaft, Gebührenkalkulation

Zum ersten Mal seit zehn Jahren steigt der Einheitliche Verbandsbeitrag

(Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS-Anlagen) zum 01.01.2023 moderat und zwar um 3 Prozent - von 3,054 Euro um 9,2 Cent auf 3,146 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 46 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von 4,18 Euro pro Bürger(in) und Jahr.

Wieso blieb der Einheitliche Verbandsbeitrag so lange stabil?

 Weil die Menge verbrauchten Frischwassers weitgehend konstant war.

 Weil das Zinsniveau seit 2012 rückläufig war.

 Weil der Strombezug durch energetische Optimierungsmaßnahmen der Abwasseranlagen trotz Zuwachs an technischen Kläranlagen konstant gehalten werden konnte.

 Weil die Anzahl der MitarbeiterInnen in der Sparte Abwasser trotz stetiger Zunahme an Aufgaben weitgehend stabil blieb.

 Weil Rücklagen „für schlechte Zeiten“ aufgebaut werden konnten.

 

Warum muss der einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2023 steigen?

 Weil der aktuelle Rückgang der Frischwassermenge kompensiert werden muss.

 Weil Aufwandssteigerungen - insbesondere bei Strom und Zinsen – sonst zu einem hohen Jahresfehlbetrag führen würden.

 

Wie gelingt es, die Anhebung des einheitlichen Verbandsbeitrages trotz

dramatischer Kostensteigerungen in allen Bereichen so moderat zu gestalten?

 Nur ein Drittel der künftig deutlich höher ausfallenden Mehraufwendungen wird durch eine Beitragssteigerung finanziert, zwei Drittel können über Rücklagen abgefedert werden, die wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben.

auf einen einjährigen Zeitraum bekannt gegeben worden.   

 

EVS-Abwasserwirtschaft, Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2023

 

Die für den Wirtschaftsplan 2023 relevante Frischwassermenge (Basiswert 2021) sinkt um 2,55%.

Um den Rückgang zu kompensieren und zur Absicherung der bestehenden finanziellen Risiken wird der einheitliche Verbandsbeitrag um 3% von bisher 3,054 EUR pro cbm auf 3,146 EUR pro cbm erhöht. Dies hat zur Folge, dass der einheitliche Verbandsbeitrag im Vergleich zum Vorjahr von 143,0 Mio. EUR auf 143,5 Mio. EUR steigt.

Im Bereich der Aufwendungen steigt der Personalaufwand um 0,4 Mio. EUR oder 1,4 % auf 28,1 Mio. EUR. Der Materialaufwand steigt um 12,6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan. Kostentreiber ist hauptsächlich der um rd. 11,5 Mio. EUR gestiegene Stromaufwand. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanerstellung vorhandenen Erkenntnisse und einer eigenen Preissimulation wurde der Planansatz für Strom als Hauptenergieträger festgelegt. Der Zinsaufwand steigt um 1,8 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. Das Zinsniveau ist durch den Einfluss des Ukraine-Krieges und anderen wirtschaftlichen Faktoren gestiegen. Eine weitere Erhöhung wird erwartet.

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von 8,1 Mio. EUR.

Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2023 weist der EVS eine Investitionssumme von rd. 83,5 Mio. Euro aus. Diese entfällt mit rd. 63,6 Mio. Euro auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie mit 12,2 Mio. Euro auf Projekte Dritter. Weitere 2,1 Mio. Euro entfallen auf allgemeine Maßnahmen. Zusätzliche 5,6 Mio. setzen sich aus den aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeitzinsen und den Ausgleichszahlungen für Entlastungsanlagen zusammen.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft zeigt im Jahr 2024 den Wegfall der Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen und beinhaltet die Erhöhung der Abwasserabgabe im Materialaufwand. Weiterhin ist aus Vorsichtsgründen ein anhaltend hohes Energiepreisniveau unterstellt; die Entwicklung ist im Jahr 2023 neu zu bewerten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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