Beschlussvorlage - 2022/0507 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag des Saarländischen Schaustellerverbandes, den Beginn der Kirmes 2023 in
St. Ingbert auf Samstag, den 14. Oktober 2023, zu verlegen, wird stattgegeben.

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Erläuterung

Es wird auf den beigefügten Antrag des Saarländischen Schaustellerverbandes verwiesen.

 

Gemäß § 15 Absatz 1 a der Marktordnung der Stadt St. Ingbert findet die (Haupt-) Kirmes in St. Ingbert-Mitte von Samstag bis Dienstag um den 2. Sonntag im Oktober, d.h. im Jahr 2023 vom 7. bis 10. Oktober, statt. Entsprechend hat die Verwaltung den Termin für das kommende Jahr zur Aufnahme in den Marktkalender gemeldet.

 

Allerdings überschneidet sich dieser Termin im nächsten Jahr mit den dann noch stattfindenden Oktoberfesten in Merzig bzw. Saarbrücken. Auch künftig wird es eine solche Terminüberschneidung geben und zwar immer dann, wenn der 30. September auf einen Samstag fällt. Bereits 2017 musste die Kirmes aufgrund der vorgenannten Thematik verlegt werden.

 

Die Verwaltung sieht sich für den Fall, dass dem Antrag des Schaustellerverbandes nicht stattgegeben wird, kaum in der Lage, für die St. Ingberter Kirmes 2023 ein attraktives und ausgewogenes Angebot mit bekannten und bewährten Fahrgeschäften bzw. Verkaufsständen zusammenzustellen.

 

Gemäß § 1 Absatz 4 können die Märkte auf andere Plätze verlegt werden oder im Einvernehmen mit den zuständigen Verbänden und dem jeweiligen Ortsrat zu anderen Zeiten stattfinden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag des Saarländischen Schaustellerverbandes stattzugeben.

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Finanz. Auswirkung

- Keine -

 

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Anlagen

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