Antragsvorlage - 2022/0494 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Grundsätzlich spricht aus Sicht der Verwaltung nichts gegen die Einrichtung einer Gedenkstätte für Sternenkinder. Über Größe, Art und Ausgestaltung der Anlage sollten noch genauere Abstimmungen erfolgen. Ebenso bleibt zu klären ob je nach finanziellem Aufwand für die Einrichtung der Gedenkstätte investive Haushaltsmittel benötigt werden, oder ob die Finanzierung über das laufende Geschäft der Verwaltung (Unterhaltungsmittel für den Betrieb der Friedhöfe) dargestellt werden kann.es bleibt zu klären, ob eine zentrale Gedenkstätte auf einem der städtischen Friedhöfe angedacht ist, oder flächendeckend auf allen Friedhöfen eine solche eingerichtet werden soll.

Die Verwaltung hat die Wirtschaftskanzlei W+STPUBLICA mit der Neukalkulation der Friedhofsgebührensatzung beauftragt. Herr Stutz von W+STPUBLICA wird die Ergebnisse in der Sitzung des Haupt-Finanz- und Personalausschusses am 30.11.2022 vorstellen. Der Punkt der möglichen rechtssicheren Gebührenfreistellung von Kindergräbern (bis 14 Jahren) wird hier erläutert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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