Antragsvorlage - 2022/0495 AN

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Im Mai 2022 gab es Überlegungen den Verkauf der Straßenbeleuchtung an die Stadtwerke St. Ingbert GmbH zu konkretisieren, um die Überlebensfähigkeit der Stadtwerke durch die Erschließung neuer Geschäftsfelder zu sichern. Zu diesem Zweck gab es mehrere Arbeitssitzungen mit Vertretern der Stadt, der Stadtwerke St. Ingbert GmbH, der Dornbach Rechtsanwaltsgesellschaft und Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ein möglicher Verkauf hätte auch die Beleuchtung der Gustav-Clauss-Anlage betroffen. Ein wesentlicher Gegenstand der Besprechungen war die mögliche Förderfähigkeit der Stadtwerke nach Übergang des Eigentums hinsichtlich der Beantragung von EU Fördergeldern, bzw. Mitteln aus der Bundesförderung über die Kommunalrichtlinie Klimaschutz. Ein wichtiger Aspekt, welcher herausgearbeitet wurde ist, dass auch im Falle eines Eigentümerwechsels das Vergaberecht (öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen) zur Generierung von Fördermitteln, zu beachten ist.

Am 09.06.2022 wurde das Thema Beleuchtung in der Gustav-Clauss-Anlage unter dem Hintergrund die Stadtwerke St. Ingbert auf Grundlage des geltenden Straßenbeleuchtungsvertrages direkt mit der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen, beleuchtet. Grundsätzlich ist nach Einschätzung der städtischen Juristin die Beauftragung möglich. Parallel wurde beim Ministerium für Inneres Bauen und Sport als Fördergeber für Städtebaufördermittel eine entsprechende Fördervoranfrage durchgeführt. Diese hat ergeben, dass eine Förderung der Maßnahme bei einer Direktvergabe an die Stadtwerke nicht möglich sei.

Am 30.09.2022 wurde von Oberbürgermeister Prof. Dr. Meyer entschieden, dass die Maßnahme im Rahmen einer Ausschreibung erfolgen soll und das Projekt zur Städtebauförderung anzumelden ist, da es bereits im vom Stadtrat beschlossenen ISEK verankert ist.

Im November 2022 wird die Maßnahme " Beleuchtung Gustav-Clauss-Anlage" im Förderprogramm "Lebendige Zentren" zur Förderung angemeldet.

Für Anfang 2023 wird die Maßnahme im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgeschrieben und bei Bedarf ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beim Fördergeber beantragt. Weitergehende verbindliche Angaben bezüglich der zu erwartenden Zeitschiene können aufgrund der schwierigen allgemeinen Rahmenbedingungen im Baubereich und der noch festgelegten Sitzungsfolge des Stadtrates und seiner Fachausschüsse für das Jahr 2023 nicht gemacht werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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