Information - 2022/0483 INFO

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Mit Schreiben vom 15.12.2021 hat die Stadtverwaltung die Schlussabrechnung zum Sanierungsgebiet "Drahtwerk" im Programmbereich "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport eingereicht. Nach Einstieg des Ministeriums in die Prüfung der Unterlagen wurde die Stadtverwaltung mit E-Mail vom 04.07.2022 gebeten, eine gutachterliche Bestätigung zu übersenden, die vermerkt, dass in dem förmlich aufgehobenen Sanierungsgebiet "Drahtwerk Alte Schmelz" lediglich eine geringfügige sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung ermittelt wurde.

 

Die geforderte Bestätigung wurde vom Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises über einen Nachtrag zum Gutachten über die zonalen Anfangs- und Endwerte für die Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen gemäß § 154 Abs. 2 (BauGB) erarbeitet.

 

Der Gutachterausschuss stellt im Rahmen dieses Nachtrags abschließend fest:

 

"Die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung im "Sanierungsgebiet Drahtwerk St. Ingbert" kann nach Auffassung der Sachverständigen des Gutachterausschusses als eher geringfügig eingestuft werden.

 

Der Nachtrag wurde dem Ministerium für die weitere Prüfung der Schlussabrechnung mit E-Mail vom 19.10.2022 zur Verfügung gestellt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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