Beschlussvorlage - 2022/0259 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse zur Förderung der Freien Wohlfahrtsverbände und Sozialen Verbände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Familie, Soziales und Integration (5)
- Bearbeiter:
- Michael White
- Beteiligt:
- Oberbürgermeister; Haushalt (20); Rechnungsprüfung (03)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschuss
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Entscheidung
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15.09.2022
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Erläuterung
Im Haushalt steht unter der Produktnummer 3.3.10.01 die Summe von 16.700,00 € bereit als freiwillige Leistung für die Freien Wohlfahrtsverbände.
Der Arbeitskreis Wohlfahrtspflege hat 2006 einen Verteilermodus erarbeitet, der seither im Sozialausschuss Anwendung findet. Die vorliegende Berechnung beruht auf dem Verteilerschlüssel und basiert auf den von den Verbänden vorgelegten Fragebogen, die im Jahr 2022 für das zurückliegende Jahr 2021 eingereicht wurden.
Aufgrund der eher geringen Zahl der unterstützten Personen/Mitglieder schlägt die Verwaltung vor, an die Verbände, die keine vielfältigen Aktivitäten anbieten, eine Pauschale auszuzahlen:
Der Paritätische (Dachverband) 300,00 €
(623 Mitglieder – ca. 150 unterstützte Personen in IGB)
Behindertensportgemeinschaft 200,00 €
(12 Mitglieder – 12 unterstützte Personen in IGB)
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Gesamtsumme 500,00 €
Abzüglich der auszuzahlenden Pauschalen bleibt ein Restbetrag in Höhe von 16.200,00 €, der auf die restlichen Verbände aufgeteilt wird.
Aus den ausgefüllten Fragebogen geht hervor, wie viele bedürftige Personen die Verbände in der Gesamtstadt St. Ingbert unterstützen.
Über den Schlüssel der unterstützten Personen sollen 2/3 der Summe des Gesamtetats verteilt werden (= 11.000,00 €).
Berechnung Förderbetrag I:
Die verbleibenden 5.200,00 € (= 16.700,00 € - 500,00 € - 11.000,00 €) werden nach einem Punktesystem vergeben. Anhand der Angaben im Fragebogen wurde ermittelt, welche unterschiedlichen Angebote jeder Verband vorhält; jede Aktivität wurde mit einem Punkt gewichtet.
Pandemiebedingt konnten in 2021 nicht alle Angebote der Wohlfahrtsverbände durchgeführt werden. Veranstaltungen mussten abgesagt werden oder waren unter Beachtung der jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben nicht durchführbar. Die Verwaltung schlägt vor, dennoch alle in den vergangenen Jahren regelmäßig durchgeführten Aktivitäten und Projekte in die Berechnung der Zuschüsse einfließen zu lassen. Neue, durch die pandemischen Umstände ins Leben gerufene Angebote, werden zusätzlich berücksichtigt.
Summe aller Punkte: 62
Berechnung Förderbetrag II:
Die erreichten Punkte der Wohlfahrtsverbände multipliziert mit dem Faktor 83,87 € ergibt folgende Summen:
AUSZAHLUNG:
