Ortsratsvorlage - 2022/0337 OV
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Feuerwehrgerätehaus Oberwürzbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Ortsratsvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Tamara Barrois
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat St. Ingbert-Oberwürzbach
|
Kenntnisnahme
|
|
|
21.07.2022
| |||
|
13.10.2022
|
Erläuterung
Die CDU-Ortsratsfraktion und die SPD-Ortsratsfraktion bitten um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.
Die Verwaltung teilt mit:
Mit Auftragsvergabe an das Planungsbüro ARGUS Concept GmbH aus Homburg soll nun das Bauleitplanverfahren für das Gelände durchgeführt werden.
Im Vorfeld gab es bereits Gespräche mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), welches darauf hingewiesen hat, dass zahlreiche Kartierungen innerhalb des Plangebietes durchgeführt werden müssen. Dies ist in der Beauftragung an ARGUS CONCEPT auch berücksichtigt. So sind Vögel, Fledermäuse, Amphibien sowie die Haselmaus zu untersuchen. Auch sollen Untersuchungen zu den holzbewohnenden Käferarten erfolgen. Die Erfassung dieser Artengruppen kann aufgrund des spezifischen Vorkommens sowie des Brutverhaltens jedoch erst im Frühjahr des nächsten Jahres erfolgen und erstreckt sich bis in den Oktober 2023.
In der Zwischenzeit soll jedoch eine Entwurfsstudie zur Platzierung des zukünftigen Feuerwehrgerätehauses erarbeitet werden. Ein Planungsbüro hat bereits den Auftrag erhalten. Sobald erste Entwürfe vorliegen (voraussichtlich Ende des Jahres), können sodann Abstimmungsgespräche mit der Creos Deutschland GmbH zu einer möglichen Verlegung der im Plangebiet befindlichen Gashochdruckleitung erfolgen. Je nach Entwurf ist jedoch eventuell keine Verlegung erforderlich.
Ferner sind Abstimmungen mit der Obersten Forstbehörde hinsichtlich deren Einstufung des Gebietes als Waldlichtung und der Einhaltung der Abstände zum angrenzenden Wald erforderlich. Dies soll im September erfolgen. Parallel hierzu wird die Verwaltung voraussichtlich bereits Ausgleichsflächen bestimmen.
Eine Offenlage nach Baugesetzbuch wird voraussichtlich erst im Herbst 2023 nach abgeschlossener Kartierung der oben aufgeführten Artengruppen durchgeführt werden. Bis dahin werden jedoch alle kritischen Problemlagen durch Kartierungen und Gutachten gelöst worden sein, so dass ein Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Ende 2023 / Anfang 2024 in Aussicht gestellt werden kann.
Die Verwaltung teilt zum jetzigen Zeitpunkt (Stand Anfang Oktober 2022) mit, dass die Sachstandsmitteilung auf dem aktuellen Stand ist.
