Ortsratsvorlage - 2022/0324 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die CDU Ortsratsfraktion Hassel hat mit Antrag vom 8.7.22 um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Stadtrat hat am 12.10.2021 beschlossen, die Umlegung für das Gebiet „Auf der Heide“ in Hassel durchzuführen.

Das LVGL (Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung) wurde mit der Durchführung der Umlegung beauftragt.

In einem ersten Schritt erfolgte die Anhörung der Eigentümer im Umlegungsbereich. Hier hatten die Eigentümer Gelegenheit, sich zu der geplanten Umlegung zu äußern.

Im Anschluss hat der Umlegungsausschuss getagt und den Umlegungsbeschluss gefasst.

Dieser Umlegungsbeschluss wurde am Samstag, 09.07.2022 in der Saarbrücker Zeitung ortsüblich bekannt gemacht. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von sechs Wochen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Gleichzeitig erfolgt die Eintragung eines Umlegungsvermerks im Grundbuch und es tritt eine Verfügungs- und Veränderungssperre für die betroffenen Grundstücke in Kraft, sodass wesentliche Änderungen am Grundstück wie Verkauf oder bauliche Änderungen nur mit der Genehmigung des Umlegungsausschusses vorgenommen werden können.

Sofern kein Antrag auf gerichtliche Entscheidung innerhalb der Frist gestellt wird, folgt als nächster Schritt die Erstellung des Umlegungsplans durch den Umlegungsausschuss. Hier werden die Flächen aller im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke zu einer Umlegungsmasse rechnerisch zusammengefasst. Ausgesondert werden aus dieser Masse alle Flächen, die als örtliche Verkehrsflächen, Grünflächen und Ausgleichsflächen benötigt werden. Hieraus ergibt sich die verbleibende Verteilungsmasse, aus der den Grundstückseigentümern entsprechend den ihnen zustehenden Anteilen bebauungsfähige Grundstücke zugeteilt werden. Während des Umlegungsverfahrens steht der Umlegungsausschuss bzw. die Geschäftsstelle (LVGL) in Kontakt mit den Beteiligten.

Nach dem Inkrafttreten des Umlegungsplans bzw. der Unanfechtbarkeit treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten.

Anschließend kann eine Erschließung und Bebauung umgesetzt werden.

Die weitere Zeitschiene ist davon abhängig, ob seitens der Eigentümer Anträge auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden.

Im Anhang befinden sich zwei Dateien zur Veranschaulichung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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