Ortsratsvorlage - 2022/0342 OV
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung Dorfgemeinschaftshaus Oberwürzbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Ortsratsvorlage
- Federführend:
- Gebäudemanagement (65)
- Bearbeiter:
- Tamara Barrois
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Oberwürzbach
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Kenntnisnahme
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21.07.2022
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13.10.2022
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Erläuterung
Die SPD- und CDU-Ortsratsfraktionen bitten um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.
Die Verwaltung teilt folgendes mit:
Das Dorfgemeinschaftshaus in Oberwürzbach wird in den Sommermonaten fast jedes Wochenende für private Veranstaltungen (z.B. Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern) vermietet.
Die Räumlichkeit ist gerade wegen der dazugehörigen Terrasse so beliebt, da diese in der warmen Jahreszeit mitgenutzt werden kann.
Sowohl private Nutzer als auch Vereine erhalten bei Anmietung ca. 6 Wochen vor der Veranstaltung den Mietvertrag. In diesem Mietvertrag steht in §7 Haftung und Schadenersatzansprüche:
§ 7
Haftung und Schadenersatzansprüche
Für Schäden am Mietgegenstand, die im Zusammenhang mit der Vermietung entstehen, haftet der Mieter, soweit sie von ihm oder von ihm beauftragten Dritten schuldhaft verursacht wurden. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat. Jeden entstandenen Schaden hat der Mieter der Stadt sofort anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Mieter.
Der Mieter hat den Lärmschutz zu beachten, insbesondere hat er Rücksicht auf Anwohner und sonstigen Einrichtungen in der Umgebung zu nehmen.
Die dem Mieter vom Hausmeister überlassenen Gläser und sonstigen Gegenstände sind nach der Veranstaltung vollzählig und in sauberem Zustand zurückzugeben. Für Bruch und sonstige Schäden haftet der Mieter.
Alle Mieter werden also im Voraus auf den Lärmschutz hingewiesen.
Für die ordnungsgemäße Abnahme nach Ende der Veranstaltung ist der Hausmeister zuständig.
