Beschlussvorlage - 2022/0301 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Befristete Erhöhung der Wertgrenzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Oliver Stolz
- Beteiligt:
- Rechnungsprüfung (03); Haushalt (20); Finanzen (2)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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14.07.2022
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Beschlussvorschlag
Befristet bis 30.09.2022 wird die Verwaltung in Ergänzung der Geschäftsordnung des Stadtrates ermächtigt,
a)
ohne Wertgrenze Aufträge zu vergeben sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der Auftrag liegt im Rahmen der im Haushaltsjahr 2022 bereitstehenden Mittel
- Es sind keine Verschiebungen von Deckungsmitteln erforderlich
- Die Rechnungsprüfung stimmt der Vergabe zu
Aufträge, die im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung notwendig, jedoch im Haushaltsjahr 2022 planungsbedingt nicht abgebildet sind, erfolgen nach Zustimmung der Rechnungsprüfung im Rahmen vorhandener Deckungsmittel.
b)
den Verzicht bei bestehenden Vorkaufsrechten zu erklären.
Der Stadtrat wird in der nächstmöglichen Sitzung über erfolgte Vergaben bzw. Verzicht auf Vorkaufsrechte informiert.
Erläuterung
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Stadtrat mit Beschluss vom 23.06.2021 die Auftragsvergabe unter bestimmten Voraussetzungen auf die Verwaltung befristet delegiert.
Dies ist in diesem Jahr insbesondere vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Lage bei den Flüchtlingszuweisungen und der zuspitzenden Energiekrise notwendig.
Hierdurch kann ggfls. auf einen Ferienausschuss (§ 36 GO Stadtrat) verzichtet sowie die anstehenden Vergaben flexibler und zügiger bearbeitet werden.
Im Zuge der durchgeführten Organisationsuntersuchung wurde bereits eine Anhebung der Wertgrenzen zur Optimierung der Verwaltungsabläufe empfohlen, was bei der anstehenden Überarbeitung der Geschäftsordnung angedacht ist.
Punkt b) betrifft die Nichtausübung von Vorkaufsrechten. Es ist nicht abzusehen, ob und wann entsprechende Anfragen seitens des Notariats eingehen. Die zu beachtenden Fristen könnten dann eine Sitzung in der Ferienzeit notwendig machen. Daher soll die Nichtausübung in der Zeit bis 30.09.2022 ebenfalls auf die Verwaltung delegiert werden.
