Ortsratsvorlage - 2022/0227 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Erläuterung

Die Ortsratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Aufnahme des Tagesordnungspunktes beantragt. Es wird auf den beigefügten Antrag, Ziffer 2, der Ortsratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen verwiesen.

 

"Ortsvorsteherin Kaiser hat ebenfalls um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten und teilt hierzu folgendes mit:

Am 13. Juni 2020 hat ein Ortstermin mit Ortsratsmitgliedern, Anwohnern und Vertretern der Verwaltung stattgefunden, bei dem die Verkehrsproblematik allen deutlich wurde. Diskutiert wurde hierbei auch die Möglichkeit, durch Aufstellen von Betonkübeln eine Straßenverengung zu schaffen um damit eine Entschleunigung des Verkehrs zu erreichen. In der Ortsratssitzung vom 09.09.20 hat Herr Diederichs berichtet, dass ein in die Planung eingebundenes Ingenieurbüro den Platz vor dem Evangelisches Pfarramt und gegenüber der Christuskirche für eine Straßenverengung mittels Betonkübel und entsprechenden Fahrbahnmarkierungen für geeignet hält.

Überprüft sollte auch die Möglichkeit werden, vor bzw. hinter den Kübeln zusätzliche Parksteifen einzuzeichnen. Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme gefasst. Bisher wurden diese Maßnahmen nicht umgesetzt, stattdessen kamen die Geschwindigkeitsanzeigetafel (Smiley) und Geschwindigkeitskontrollen vermehrt zum Einsatz.

Ich bitte die Verwaltung, diese Messergebnisse in der Sitzung vorzustellen.

Ausdrücklich möchte ich den Antrag der Grünen Fraktion hiermit unterstützen und die

Verwaltung bitten, den in der Sitzung vom 09.09.2020 gefassten Beschluss unter Punkt 1 umzusetzen und die o.g. weitergehenden Maßnahmen zu überprüfen."

 

Die Verwaltung teilt mit, dass es im Rahmen der Umsetzung der vom Ingenieurbüro vorgeschlagenen Maßnahme in der Wolfshohlstraße in St. Ingbert-Mitte noch Beratungsbedarf gibt.

Dabei soll noch einmal in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro geprüft werden, ob die Maßnahme den gewünschten Erfolg bringt.

So steht u.a. die Frage im Raum, ob die Verkehrsüberwachung mittels Blitzgerät durch die angedachte Maßnahme nicht deutlich erschwert wird.

Weiterhin besteht noch Klärungsbedarf, ob die Sichtweiten tatsächlich ausreichend sind.

Letztlich soll durch eine intensive Prüfung verhindert werden, dass sich die Maßnahme zu einem Unfallschwerpunkt entwickelt und später zurückgebaut werden muss.

Corona- und krankheitsbedingt konnten in der Vergangenheit Abstimmungsgespräche nicht stattfinden.

Die Verwaltung geht jedoch davon aus, die Prüfung kurzfristig abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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