Ortsratsvorlage - 2022/0201 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Erläuterung

Die Arbeiten der Verwaltung zur Erstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 einschließlich Finanzplanung 2025/2026 haben im Januar 2022 begonnen.

Nach der vorläufigen Zeitplanung soll der Haushaltsplanentwurf den Gremien am 08.09.2022 zur Beratung zugestellt werden, die Verabschiedung im Stadtrat ist für den 01.12.2022 vorgesehen.

 

Der Ortsrat wird hiermit gebeten, seine Prioritäten für den Doppelhaushalt 2023/2024 festzulegen.

 

Information zu den Investitionen:

Auf Grund des enormen, bereits mehrfach in der Presse geschilderten Investitionsstaus, insbesondere im Gebäudebereich, ist klar erkennbar, dass erhebliche Mittel notwendig sind, um den Gesamtbetrag der anstehenden Investitionen vollständig zu finanzieren. Allein für 2 Sanierungen an städtischen Grundschulen sind über 20 Mio.€ erforderlich, die Fertigstellung der im Bau befindlichen "Neuen Baumwollspinnerei" wird vorangetrieben.

 

Aktuell sieht die Planung für die Jahre 2023-2026 laut Meldung der Geschäftsbereichs-/ Produktverantwortlichen investive Auszahlungen in einer Größenordnung von rd. 87,5 Mio.€ und prognostizierte, investive Einzahlungen von rd. 29,1 Mio.€ vor, mithin also eine notwendige Kreditaufnahme von 58,4 Mio.€, die der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bedarf. Die Kommunalaufsicht erteilt die Genehmigung nur dann, wenn die Stadt nachweist, dass sie den zusätzlichen Kapitaldienst zur Finanzierung dieser Kreditaufnahmen durch laufende Einnahmen decken kann; dies bedeutet, dass bei dem oben genannten Kreditbedarf, vor dem Hintergrund stark steigender Zinsen, mittelfristig zusätzlich laufende Einnahmen in einer Größenordnung von schätzungsweise rd. 3,0 Mio. zur Deckung des Kapitaldienstes nötig sind. Die Zahlen dokumentieren den finanziellen Druck unter dem die Stadt in den nächsten Jahren steht wird und verlangt bei der Investitionsplanung über den oben gennannten Ansatz hinaus eine Beschränkung auf das absolut Notwendige bei der Aufstellung der Prioritätsliste.

 

Hinweis:

Der Geschäftsbereich Finanzen ist verpflichtet, bei den Haushaltsplanungen die Einhaltung der Bestimmungen der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) einzuhalten, im investiven Bereich insbesondere das Vorliegen qualifizierter Kostenschätzungen, eines Bauzeitenplanes und eine Schätzung der jährlichen Folgekosten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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