Beschlussvorlage - 2022/0050 BV-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Förderung von Wickel- oder auch Stillmöglichkeiten für Familien im Innenstadtbereich an Gewerbetreibende und den nachfolgenden Förderrichtlinien wird zugestimmt.

 

Förderrichtlinien

 

§ 1

Die Förderung soll auf den Innenstadtbereich begrenzt werden.

 

§ 2

Das Angebot einer Wickel- oder auch Stillmöglichkeit (Ersteinrichtung oder Erneuerung) ist in den Öffnungszeiten zu gewährleisten.

 

§ 3

Die Förderung wird nur einmalig gewährt in Höhe von 500,00 € und wird auf maximal 10

Standorte begrenzt. Die Förderzusage erfolgt nach Eingangsdatum der Anträge.

 

§ 4

Der Fördernehmer ist verpflichtet die Wickel- oder Stillmöglichkeit an der Eingangstür zu

bewerben.

 

§ 5

Die Stadtverwaltung übernimmt keine Haftung bei der Umsetzung und Nutzung der Wickel-

oder Stillmöglichkeiten.

 

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Erläuterung

Im Innenstadtbereich gibt es kaum Wickeltische oder auch Stillmöglichkeiten für Familien. Um dem Namen einer familienfreundlichen Stadt gerecht zu werden wird beabsichtigt die Schaffung dieser Möglichkeiten durch einen einmaligen Zuschuss an Gewerbetreibende zu fördern.

 

Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend der Vorberatung im KBSTA vom 22.93.2022 angepasst.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Finanzierung in Höhe von 5.000,00 € kann über Einsparungen bei dem Produkt 3.6.40.01 erfolgen.

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