Beschlussvorlage - 2022/0050 BV-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Wickelmöglichkeiten und Stillmöglichkeiten im Innenstadtbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Schulen und Kitas (50)
- Bearbeiter:
- Heinz-Holger Hansen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.04.2022
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Beschlussvorschlag
Der Förderung von Wickel- oder auch Stillmöglichkeiten für Familien im Innenstadtbereich an Gewerbetreibende und den nachfolgenden Förderrichtlinien wird zugestimmt.
Förderrichtlinien
§ 1
Die Förderung soll auf den Innenstadtbereich begrenzt werden.
§ 2
Das Angebot einer Wickel- oder auch Stillmöglichkeit (Ersteinrichtung oder Erneuerung) ist in den Öffnungszeiten zu gewährleisten.
§ 3
Die Förderung wird nur einmalig gewährt in Höhe von 500,00 € und wird auf maximal 10
Standorte begrenzt. Die Förderzusage erfolgt nach Eingangsdatum der Anträge.
§ 4
Der Fördernehmer ist verpflichtet die Wickel- oder Stillmöglichkeit an der Eingangstür zu
bewerben.
§ 5
Die Stadtverwaltung übernimmt keine Haftung bei der Umsetzung und Nutzung der Wickel-
oder Stillmöglichkeiten.
Erläuterung
Im Innenstadtbereich gibt es kaum Wickeltische oder auch Stillmöglichkeiten für Familien. Um dem Namen einer familienfreundlichen Stadt gerecht zu werden wird beabsichtigt die Schaffung dieser Möglichkeiten durch einen einmaligen Zuschuss an Gewerbetreibende zu fördern.
Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend der Vorberatung im KBSTA vom 22.93.2022 angepasst.
