Beschlussvorlage - 2022/0129 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauträgerleistungen der geplanten Kindertagesstätte in Rohrbach Im Stegbruch im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens auszuschreiben. Die Stadt St. Ingbert stellt dem Investor die erforderlichen Grundstücke im Rahmen einer Erbpacht zur Verfügung.

 

 

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Erläuterung

Um der steigenden Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen gerecht zu werden, strebt die Stadt St. Ingbert einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote an. In St. Ingbert-Rohrbach soll eine weitere 6-gruppige Kindertagesstätte entstehen.

Der hierfür vorgesehene Standort im Stegbruch wurde in einem Bürgerbeteiligungsverfahren ermittelt, die erforderlichen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt. Das Interessensbekundungsverfahren richtet sich an Bietergemeinschaften aus Investoren, die als private Bauträger und auf eigene Rechnung das Gebäude errichten sowie einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe als zukünftiger Mieter und Betreiber der Einrichtung. Wertungskriterium ist die Qualität des pädagogischen Konzeptes. Die Stadt St. Ingbert stellt dem Investor die erforderlichen Grundstücke im Rahmen einer Erbpacht zur Verfügung. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll geprüft werden, ob es bauplanungsrechtlich zulässig ist, an diesem Standort eventuelle Obergeschosse zur Wohnnutzung herzurichten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

  Keine

 

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