Beschlussvorlage - 2022/0099 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Wiedereinführung der Betreuungsgutscheine, analog des Verfahrens der letzten Jahre, wird zugestimmt.

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Erläuterung

Für den Doppelhaushalt 2021/2022 wurde seitens der Fachabteilung vorgeschlagen, die Kosten für die Betreuungsgutscheine aus Kostengründen einzusparen. Die den Familien entfallenden Zuschusszahlungen sollten durch die Reduzierung der Elternbeiträge nach dem "Gute-Kita-Gesetz" für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen kompensiert werden. Für das Jahr 2022 soll die Auszahlung der Betreuungsgutscheine an die Familien nach dem bereits bekannten Schema wiedereingeführt werden. Die Anträge der Familien können bis zum 31.12.2022 bei der Fachabteilung eingereicht werden, eine Auszahlung der Beiträge erfolgt im Januar 2023.

 

Hintergrund hierfür ist die finanzielle Entlastung der Familien, welche auf die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen angewiesen sind.

 

Für jeden Monat, in dem von den Erziehungsberechtigten der Beitrag für die Kindertageseinrichtung (Krippe, Regelkindergarten oder Kindertagesstätte) in voller Höhe selbst bezahlt wurde, wird von der kinder- und familienfreundlichen Stadt St. Ingbert ein Zuschuss von 10,- € gewährt. Geschwisterkinder erhalten ebenfalls 10,- €, obwohl sie den ermäßigten Geschwisterbeitrag zahlen.

 

Keine Förderung erfolgt, wenn der monatliche Beitrag ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen wird. Förderung erfolgt auch dann nicht, wenn der Monatsbeitrag durch die Erziehungsberechtigten nicht oder nicht vollständig gezahlt wurde. 

 

Zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe wird die Möglichkeit der monetären Abwicklung der Betreuungsgutscheine über das System des Kita-Navigators geprüft, die Verhandlungen mit dem Betreiber der Plattform sind noch nicht abgeschlossen.

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Finanz. Auswirkung

Die Finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden bei der Buchungsstelle 3.6.10.01. bereitgestellt.

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