Ortsratsvorlage - 2021/0275 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Erläuterung

Die OV und die CDU-Ortsratsfraktion bitten um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.

 

Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:

 

Bei einem Ortstermin am 17.11.2021 wurde die Parksituation im Bereich Hauptstraße 98 in St. Ingbert-Oberwürzbach angeschaut und analysiert.

Zur Abhilfe wurde besprochen, ein eingeschränktes Haltverbot in diesem Bereich einzurichten.

Da es sich bei der Hauptstraße um eine Landstraße handelt, erfolgte zeitnah eine

Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb für Straßenbau.

Das eingeschränkte Haltverbot ist mittlerweile eingerichtet.

 

Außerdem schauten sich die Anwesenden auch den Bereich Hauptstraße 107 bis 119 im Hinblick auf eine Parkregelung an.

Aufgrund der vorhandenen Gehwegbreite ist ein Aufparken auf dem Gehweg nicht möglich. Weiterhin sind bei einem vollständigen Parken auf der Straße die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs deutlich eingeschränkt, sodass diese Alternative nicht weiterverfolgt wird.

 

Weiterhin teilt die Verwaltung mit, dass es im Gehweg der Reichenbrunner Straße keinen Lückenausbau gibt. Hier handelt es sich um unbefestigten Wegebau, der im ländlichen Raum üblich ist. Eine Versiegelung ist nicht zwingend erforderlich.

Wenn hier eine Versiegelung im Gehweg hergestellt werden soll, müssen einerseits Haushaltsmittel bereitgestellt werden und andererseits ist zu prüfen, ob die Anwohner zu beteiligen sind.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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