Beschlussvorlage - 2022/0122 BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Ausbringung von E-Scootern im Stadtgebiet von St. Ingbert wird befürwortet.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung eines geordneten Betriebs Qualitätsvereinbarungen mit interessierten Anbietern zu schließen.

 

Reduzieren

Erläuterung

E-Scooter sind seit Juni 2019 gemäß Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen und inzwischen vor allem in vielen Stadtzentren zahlreich als Leihfahrzeuge verschiedener Anbieter anzutreffen. Die E-Scooter können innerhalb eines definierten Geschäftsgebiets flexibel angemietet und wieder abgestellt werden (freefloating). Laut Bundesverkehrsministerium und der Scooter-Anbieter kann die Nutzung von Sharingdiensten im Verkehrssektor die Treibhausgasemissionen, den Energieverbrauch, das Verkehrsaufkommen und Staus minimieren. Darüber hinaus haben Sharingdienste das Potenzial, ein integraler Bestandteil eines intermodalen Mobilitätskonzepts zu sein, insbesondere als Lösung für die letzte Meile (Potenzial für klimafreundlichen und nachhaltigen Verkehr). Sofern die E-Scooter Pkw-Wege in den Städten ersetzen und den ÖPNV ergänzen, sind sie aus verkehrspolitischer Sicht zu begrüßen. Substituieren sie hingegen vorrangig Fuß- und Radwege, würde dies den verkehrlichen Nutzen der Leihroller infrage stellen. Die tatsächlichen Wirkungen der Leihrollersysteme lassen sich bisher nicht ohne Weiteres pauschal zusammenfassen und belastbare, übertragbare Aussagen über mittel- und langfristige Effekte (für Mittelstädten wie St. Ingbert) sind aktuell noch nicht möglich. Nationale und internationale Studien zeigen, dass neben negativen Verlagerungseffekten aus dem Umweltverbund, auch ein Potenzial zur Substitution von Pkw-Wegen besteht.

 

Ob sich E-Scooter langfristig als ernstzunehmende Mobilitätsoption in den Städten und Gemeinden etablieren können, hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Sharing-Unternehmen gemeinsam mit den Kommunen eine Handlungsbasis für die geordnete Integration der Leihangebote in den Stadtverkehr finden. Aus Sicht der Städte und Gemeinden empfiehlt es sich deshalb, neue Sharing-Angebote schrittweise auszurollen und diese gemeinsam mit den Anbietern kontinuierlich zu verbessern und konsequent an den Bedürfnissen der Bürger auszurichten.

 

Die örtlichen Verhältnisse in St. Ingbert bieten dabei Rahmenbedingungen, von deren Berücksichtigung der nachhaltige Erfolg neuer Mobilitätsformen wie die der Elektrokleinstfahrzeuge abhängt. Die räumlichen Verhältnisse in St. Ingbert sind von einer hohen Flächenknappheit bzw. -konkurrenz bei der Verteilung von Verkehrsflächen für die verschiedenen Verkehrsarten geprägt. Das Radverkehrsnetz in St. Ingbert ist noch ausbaufähig. Die Gehwegbreiten betragen im gewachsenen Bestand aufgrund der Enge des öffentlichen Raums in St. Ingbert oftmals nur Minimalmaße. Insofern ist die Infrastruktur heute bezüglich Breite und Sicherheitsabständen vielerorts für den Einsatz und das Abstellen der Elektrokleinstfahrzeuge nur bedingt geeignet. Die Einführung von E-Scootern stellt daher in St. Ingbert eine besondere Herausforderung an die Verkehrssicherheit dieses Verkehrsmittels sowie des Fuß- und Radverkehrs dar.

 

Es ist rechtlich unklar, ob E-Scooter als Gemeingebrauch oder als Sondernutzung einzustufen sind. Aufgrund der fehlenden höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu bewegen sich Kommunen deshalb aktuell bei der rechtlichen Einordnung als Sondernutzung auf juristisch schwierigem Terrain. Die meisten Kommunen unterzeichnen bisher freiwillige Qualitätsvereinbarungen mit den Anbietern, um den Betrieb der E-Scooter verkehrssicher auszugestalten. Grundlage hierfür bildet das Memorandum of Understanding "Nahmobilität gemeinsam stärken", welches die Anbieter von E-Tretroller-Verleihsystemen mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund geschlossen haben. Durch die Vereinbarungen soll ein geordnetes Stadtbild, aber auch ein gutes öffentliches Ansehen des Anbieters als wichtige Voraussetzung für den Erfolg des Sharing-Modells, das auf ein bedarfs- und nachfrageorientiertes Angebot ausgerichtet ist, gewährleistet werden.

 

Der E-Scooter Verleiher BIRD ist im letzten Jahr an die Stadtverwaltung herangetreten, um E-Scooter im Stadtgebiet von St. Ingbert aufzustellen. BIRD betreibt einen Sharingservice von 500.000 E-Scooter in über 350 Städten in 45 Ländern und ist auch in 50 Städten in Deutschland vertreten.

 

Die Stadtverwaltung steht im Austausch mit dem Anbieter, um einen potenziellen Betriebsstart in St. Ingbert vorzubereiten. Angedacht ist perspektivisch ein Mix von einzelnen festen Stellflächen (bspw. Bahnhof, Rendezvous-Platz) sowie dem Free-Floating-System. Die festen Stellplätze würden nach einem Testbetrieb zunächst als sogenannte "Virtuelle Hubs" eingerichtet, um sie dann ggf. über eine Markierung oder eine Beschilderung zu verstetigen. Um Flächennutzungskonflikte im öffentlichen Raum zu vermeiden, greift BIRD in Abstimmung mit den Städten auf eine Reihe an technischen Präventionsmaßnahmen zurück. Dazu zählen unter anderem Parkverbotszonen und Fotos am Fahrtende, um eine korrekte Abstellung der Roller zu dokumentieren. Außerdem gibt es einen Community-Modus, um falsch geparkte Scooter und regelwidrige Situationen zu melden.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Ausbringung von E-Scootern im Stadtgebiet einem kontinuierlichen Lern- und Evaluationsprozess der Stadtverwaltung und der Anbieter unterliegt, um die Potenziale als Beitrag zur Nachhaltigen Mobilität zu generieren und Konflikte zu reduzieren

 

Die Leihroller sollten nicht ausschließlich als Problem, sondern gleichermaßen als Chance verstanden werden, die es gemeinsam mit den Leihanbietern als Beitrag für einen klimaverträglichen Stadtverkehr zu nutzen gilt. Sofern die politischen Gremien keine Bedenken gegenüber der Ausbringung von E-Scootern im Stadtgebiet haben und den Betrieb befürworten, würde die Stadtverwaltung die Ausbringung von E-Scootern im Stadtgebiet über private Anbieter auf Basis von Qualitätsvereinbarungen weiter vorbereiten.

 

Der Vorlage ist als Anlage der Verwaltungsentwurf einer Qualitätsvereinbarung beigefügt, die mit BIRD noch abgestimmt werden muss.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die Ausbringung der E-Scooter wird eigenwirtschaftlich durch entsprechende Anbieter organisiert. Zur Gewährleistung eines geordneten Betriebes werden ggf. Markierungsarbeiten und Beschilderungen notwendig, für die die Stadt aufkommen müsste.

Loading...