Antragsvorlage - 2022/0109 AN

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Erläuterung

Die für den Neubau erforderliche Rodungsgenehmigung wurde durch die zuständige Behörde erteilt und wurde bereits durchgeführt, vor Ablauf der Rodungsfrist.

 

Aufgrund von Einwänden durch die Forstbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde eine Umplanung/Änderung des Neubaus der Rettungswache erforderlich. Sobald die angepassten und aktualisierten Pläne durch den Bauherrn vorgelegt wurden, wird das Baugenehmigungsverfahren fortgesetzt. Die aktualisierten Bauantragsunterlagen sind dann nochmals den zu beteiligenden Behörden und Stellen (LUA, LfS, Forst und EBA) zur Genehmigung vorzulegen.

 

Durch den Neubau der Rettungswache entfallen ggf. Stellplätze im oberen Bereich des bestehenden Parkplatzes. Im Gegenzug können jedoch die Flächen der jetzigen Rettungswache nach Umsetzung des Neubaus neu geordnet und ggf. zu Parkzwecken genutzt werden.

 

Hinsichtlich des im Bebauungsplan festgesetzten Kreisverkehrsplatzes liegen der Verwaltung keine neuen Informationen seitens des Saarpfalz-Kreises vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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Anlagen

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