Antragsvorlage - 2022/0003 AN
Grunddaten
- Betreff:
-
Graffiti-Wettbewerb
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführend:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
- Bearbeiter:
- Ingo Nietert
- Beteiligt:
- Kultur (40)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschuss
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Entscheidung
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22.03.2022
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Erläuterung
Mit Schreiben vom 10.01.2022 schlägt die CDU-Stadtratsfraktion die Durchführung eines Graffiti-Wettbewerbes vor. Geeignete Flächen zur Gestaltung sollen von der Stadt St. Ingbert zur Verfügung gestellt werden. Das Vorschlagsrecht für die Flächen soll bei der zuständigen Abteilung, Stadtrats-/Ausschussmitgliedern oder Bürger/innen liegen. Eine Jury wählt die Siegerentwürfe aus den Einreichungen aus, um sie zu prämieren und zu veröffentlichen. Diese werden dann auf die ausgewiesenen Flächen übertragen.
Aus Sicht der Verwaltung sind vorab grundsätzlich folgende Themenbereiche zu diskutieren:
Zielgruppe:
Wer sind die Adressaten der Wettbewerbsausschreibung (z.B. Kinder, Jugendliche oder bereits arrivierte Künstler/innen)?
Art des Wettbewerbes:
Soll der Wettbewerb wiederkehrend sein?
Flächen:
Für einen früheren Antrag zum Thema Graffiti wurde bereits eine Stellungnahme der Abteilung 61 (Stadtentwicklung) eingeholt.
Sie weist darauf hin, dass in Hinblick auf die Auswahl geeigneter Flächen jedoch Vorgaben wie Gestaltungssatzungen und Erhaltungssatzungen zu berücksichtigen sind, d. h. es müssten geeignete Flächen gefunden werden, die weder mit dem Denkmalschutz noch mit stadtgestalterischen Auflagen in Kollision geraten. Legale Graffitiflächen unterliegen laut Abt. 61 einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und zwar sowohl die Flächen selbst wie auch die des Umfeldes. Straßentunnels können etwa nur bei Sperrung des Straßenverkehrs besprüht werden. Ob ein Gesundheitsrisiko für die Akteure durch die Dämpfe im Tunnel entstehen könnte, müsste eruiert werden. Denkbar wäre auch die Erstellung einer Wand exklusiv für Sprayer zum Beispiel im Umfeld des Jugendzentrums oder in der Gustav-Clauss-Anlage.
Aus Sicht des GB 4 (Kultur, Biosphäre und VHS) passt eine solche Aktion im Sinne eines künstlerischen Wettbewerbes gut zur Weisgerber-Stadt St. Ingbert. Sie könnte Kunst im öffentlichen Raum weiter etablieren und zur öffentlichen Sensibilisierung für Graffiti als Urban Art in Abgrenzung zu illegalem Sprüh-Vandalismus beitragen.
Unabhängig von der Ausrichtung des Wettbewerbes als Nachwuchs- oder „Profi“-Veranstaltung sollten Jugendpflege und Jugendclubs eingebunden werden. Graffiti-Workshops könnten den Wettbewerb begleiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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209 kB
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