Ortsratsvorlage - 2022/0087 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Erläuterung

Die SPD-Ortsratsfraktion bittet um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.

 

Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:

Bereits lange vor der Flutkatastrophe im Ahrtal hat die Verwaltung auf Anraten der Wehrführung die Ertüchtigung des Sirenennetzes im gesamten Stadtgebiet in die Wege geleitet Der Stadtrat hat hierfür in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 zunächst 45.000 € bereitgestellt. Weitere Mittel sind in den Folgejahren vorgesehen.

 

Im Zuge dieser Ertüchtigung war auf Empfehlung des Funkbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehr zunächst beabsichtigt, eine umfassende Planung und Bewertung des gesamten Sirenennetzes durch einen geeigneten externen Dienstleister durchführen zu lassen. Hierbei sollte erfasst werden, inwiefern eine Ertüchtigung der bestehenden Standorte mit elektronischen Sirenenanlagen verschiedener Leistungsklassen umzusetzen ist, welche neuen Standorte zur Optimierung als geeignet erscheinen und welche Komponenten erforderlich wären, um eine dezentrale Steuerung der Sirenen von den jeweiligen Feuerwehrhäusern (alle Sirenen im örtlichen Bezug) sowie eine zentrale Steuerung von einer kommunalen Befehlsstelle aus (alle Sirenen im Stadtgebiet) zu ermöglichen.

 

Im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung, der das Saarland am 19.08.2021 beigetreten ist, wurde ein Sonderförderprogramm für Sirenen aufgelegt. Danach wird in den Jahren 2021 und 2022 die Montage elektronischer Sirenen/Sirenenanlagen gefördert, bei denen neben der lokalen Feuerwehralarmierung zusätzlich eine zentrale Auslösung auf Bundes- und Landesebene für Zwecke des Katastrophenschutzes möglich ist. Die Förderung war an die Bedingung geknüpft, dass eine verpflichtende Auftragsvergabe bis zum 15.12.2021 erfolgt sein musste.

 

Das Programm schließt allerdings die Förderung eines Warnkonzeptes inklusive Schallpegelplanung durch einen externen Dienstleister gemäß der o.a. Empfehlung des Funkbeauftragten der städtischen Feuerwehr aus.

 

Um dennoch Fördermittel zu generieren, haben sich Verwaltung und Wehrführung darauf verständigt, einen entsprechenden Antrag zumindest für die Ertüchtigung von Sirenenstandorten an Feuerwehrgerätehäusern zu stellen, da dort die Standortfrage unstrittig ist.

 

Vor diesem Hintergrund hat der zuständige Ratsausschuss in seiner Sitzung am 24.11.2021 unter anderem der Erteilung eines Auftrages zur Lieferung und Montage einer elektronischen Sirenenanlage vom Typ ECN-D 2400 auf dem Feuerwehrgerätehaus Hassel zugestimmt.

 

Das erwähnte Schallpegelgutachten soll unabhängig davon als Grundlage für die Optimierung des übrigen Sirenennetzes und die Ertüchtigung weiterer Sirenenstandorte im Stadtgebiet in Auftrag gegeben werden.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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