Beschlussvorlage - 2022/0007 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Erläuterung

Inhaltlich wird zunächst auf die Vorlagen 2021/0069BV und 2021 0074 BV im SBUDA vom 05.10.2021 verwiesen, in denen der Sachverhalt dargelegt wurde.

Die Stadt hat in beiden Verfahren reagiert und fristgerecht die erforderlichen Rechtsbehelfe auf den Weg gebracht.

Im Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat dieses die Stadt mit Schreiben vom 22.12.2021 aufgefordert bis zum 18.01.2022 mitzuteilen, ob die Klage aufrechterhalten werde. Die Stadt hat daraufhin den bergrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Friedrichs aus der Kanzlei Dr. Friedrichs & Partner, Lebach, mit der Vertretung der Stadt und einer Einschätzung der Rechtslage bezüglich der Erfolgsaussichten der Klage und auch des Widerspruchs beauftragt. Die Ausführungen von Dr. Friedrichs in seinem Schreiben vom 12.01.2022 verdeutlichen ein hohes Prozessrisiko für die Stadt dergestalt, dass Klage und Widerspruch bereits aus formalen Gründen unzulässig sind und daher in eine materiell-rechtliche Prüfung gar nicht erst eingestiegen würde. Angesichts des vom OVG festgelegten Streitwertes in Höhe von 150.000 EUR bestünde dann auch ein entsprechendes Kostenrisiko für die Stadt, das Dr. Friedrichs auf ca. 40.000 EUR für den Fall des Unterliegens der Stadt allein für das gerichtliche Verfahren beziffert. die Stadt hat daraufhin beide Rechtsstreite nicht weiterverfolgt.

Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. RA Dr. Friedrichs steht für Fragen digital zur Verfügung.

Die Angelegenheit wurde den Fraktionsvorsitzenden per E-Mail vom 31.01.2022 mitgeteilt; diese ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Ergänzend wird darauf verwiesen, dass die bezüglich der Problematik der Trinkwasserversorgung im Scheidter Tal unmittelbarer betroffene Stadtwerke St. Ingbert GmbH keine Rechtsbehelfe gegen die bergrechtlichen Verfügungen eingelegt hat. Herr Bach, der Geschäftsführer der Stadtwerke St. Ingbert GmbH, wird zur Sitzung eingeladen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Einsparung weiterer Ausgaben zur Rechtsverfolgung.

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Anlagen

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