Beschlussvorlage - 2021/0260 BV-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Absichtserklärung zur gemeinsamen Entwicklung des CISPA Innovation Campus Alte Schmelz zwischen der CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH und der Mittelstadt St. Ingbert wird zugestimmt.

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Erläuterung

Absichtserklärung (letter of intent)

Das Saarland hat entschieden, dass der CISPA Innovation Campus seinen Platz in St. Ingbert am Standort „Alte Schmelz“ haben soll.

 

Die Beteiligten wollen Ausgründungen aus dem CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH und weitere Ansiedlungen in St. Ingbert im Hinblick auf die geplante Entwicklung des Industrieareals „Alte Schmelz“ zu einem hochmodernen Innovationscampus mit Schwerpunktsetzung auf die IT-Branche gemeinschaftlich fördern.

Diese wichtige Aufgabe soll durch eine gemeinschaftliche Entwicklungsgesellschaft erfolgen. CISPA erklärt seine Bereitschaft zur Beteiligung im Rahmen der Gründung oder späteren Übernahme von Geschäftsanteilen unter Gremienvorbehalt. Die Erfüllung der gemeinschaftlichen Aufgabe soll bis zur Umsetzung dieses Modells auf schuldrechtlicher, kooperativer Ebene vorangebracht werden.

 

Die Beteiligten erklären ihre Absicht zur künftigen Aufnahme des Landes Saarland bzw. eines seiner Beteiligungsgesellschaften in die Gesellschaft. Bis zum Beitritt wird eine Entwicklungspartnerschaft auf vertraglicher Basis angestrebt, mit der die Entwicklung des CISPA Innovation Campus auf der Alten Schmelz und die Ansiedlungsaktivitäten der Gesellschaft eng verzahnt werden.

 

Die Entwicklungsgesellschaft soll Ausgründungen im Umfeld des CISPA in St. Ingbert unterstützen. Als wichtige Aufgabe steht der Transfer im Vordergrund. Die Akquisition und Ansiedlung von Unternehmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie wird durch die Entwicklungsgesellschaft vorgenommen und begleitet.

Die Gesellschaft erwirbt selbst keinen Grundbesitz.

 

Die Gesellschaft soll zwei Geschäftsführer haben. Ein Geschäftsführer wird durch das CISPA benannt, der den Wissens- und Technologietransfer sicherstellt. Ein zweiter Geschäftsführer wird mit den weiteren ansiedlungstechnischen Aufgaben betraut und seitens der Stadt St. Ingbert benannt. Diese Aufgabe soll Herr Stefan Braun aufgrund seiner bereits langjährigen Tätigkeiten in der Stadt St. Ingbert und bestehender Kontakte in den Bereichen der Kommunikations- und Informationstechnologien übernehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Mittel für die juristische Betreuung des Verfahrens stehen unter der Haushaltsstelle 5.1.10.02 / 552500 bereit. Genaue Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.

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