Beschlussvorlage - 2021/0293 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.

Die Geschäftsordnung des Stadtrates, zuletzt geändert am 13.12.2012 wird um folgenden Paragraphen ergänzt:

 

"§ 3a - Hygienekonzept

(1) Der Stadtrat beschließt ein Hygienekonzept für die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse. Das Hygienekonzept enthält verbindliche Regelungen für alle Ratsmitglieder zur Durchführung der Sitzungen. Insbesondere werden Voraussetzungen für die Teilnahme an und das Verhalten während der Sitzungen geregelt. Das jeweils geltende Hygienekonzept ist Bestandteil der Geschäftsordnung. Weitergehende rechtliche Regelungen durch Gesetz oder Verordnung bleiben unberührt.

(2) Der Stadtrat kann das Hygienekonzept jederzeit an aktuelle Entwicklungen anpassen.

(3) Das Hygienekonzept gilt auch für Sitzungen der Ortsräte und sonstiger Gremien, sofern dort keine gesonderte Regelung beschlossen wird."

 

2.

Das als Anlage beigefügte Hygienekonzept tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

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Erläuterung

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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