Beschlussvorlage - 2021/0271 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt St. Ingbert erwirbt zum 01.01.2022 einen Anteil in Höhe von € 500,- an der LEG Kommunal GmbH.

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Erläuterung

Die LEG Saar war als Landesgesellschaft gegründet worden, um bei der Durchführung von Maßnahmen des Städtebaus und des Wohnungswesens, der Wirtschafts- und Agrarstruktur im Saarland mitzuwirken. Insbesondere Gemeinden und Landkreise sollten bei der Umsetzung kommunaler Bauvorhaben beraten und unterstützt werden. So war sie in der Vergangenheit in unterschiedlichen Funktionen als Partner der Kommunen an der Umsetzung kommunaler Bauvorhaben beteiligt. Ein Schwerpunkt der LEG-Tätigkeiten lag vor allem in der Projektsteuerung kommunaler Erschließungsmaßnahmen, etwa Gewerbegebiete, Wohngebiete oder Innenstadtsanierungen.

 

Aufgrund von Änderungen des Vergaberechts dürfen öffentliche Auftraggeber mittlerweile die LEG Saar nicht mehr ohne vorherige Ausschreibung beauftragen. 

Gleichzeitig nimmt der Bedarf der Kommunen an externen Projektsteuerungsleistungen zu, da viele Kommunen aufgrund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten keine ausreichenden Personalressourcen im bautechnischen Bereich vorhalten können. Das gilt insbesondere bei größeren Bauprojekten, auf die die kommunalen Bauverwaltungen nicht ausgerichtet sind. Gleichzeitig erfordern die verschärften Vergaberegelungen sowie weitere gesetzliche Vorgaben zusätzliche Kompetenzen, um eine ordnungsgemäße Vergabe und wirtschaftliche Durchführung von Bau-projekten zu gewährleisten. 

 

Aus diesem Grunde soll zum 01.01.2022 die LEG Kommunal GmbH gegründet werden. Das Ziel dieser mehrheitlich kommunal beherrschten Gesellschaft ist es, den Kommunen als Gesellschafter zu ermöglichten, Planungs- und Projektsteuerungsleistungen ohne vorheriges Vergabeverfahren an die LEG Kommunal zu vergeben. Die Gesellschaft soll unter der Bezeichnung LEG Kommunal GmbH firmieren und erfüllt die Anforderungen einer öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit nach § 108 GWB. Weiterhin liegt ein „nichtwirtschaftliches Unternehmen“ nach § 108 Abs. 2 Nr. 2 KSVG vor, da die LEG Kommunal nur der Deckung des Eigenbedarfs kommunaler Körperschaften dient.

 

Die LEG Kommunal ihrerseits ist an der LEG Service GmbH beteiligt, um auf die dort vorhanden personellen und fachlichen Ressourcen zugreifen zu können. Im Ergebnis wird so sichergestellt, dass das Land die Kommunen weiterhin als Partner bei großen – insbesondere vom Land geförderten – Bauprojekten unterstützen und konkrete Projektsteuerungs- und Planungsleistungen anbieten kann.

 

Um zukünftig auf die LEG Kommunal als Dienstleister bei der Umsetzung kommunaler Bauvorhaben zurückgreifen zu können, wird vorgeschlagen, zum 01.01.2022 einen Anteil in Höhe von € 500,- an der LEG Kommunal GmbH zu erwerben.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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