Beschlussvorlage - 2021/0249 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Kléberstraße in St. Ingbert-Mitte wird in Heinz-Kettler-Straße umbenannt.

Anfallende Kosten werden nicht von der Stadt getragen.

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Erläuterung

Das Gelände der ehemaligen Kléber-Reifenfabrik befindet sich nach erfolgreicher Neubebauung im südlichen Bereich nun auch im nördlichen Bereich im Wandel. Die ehemaligen Firmengebäude sind abgerissen und eine Neubebauung des Geländes hat begonnen. Der Straßenzug, der die westlichen und nördlichen Grundstücke des ehemaligen Klébergeländes erschließt, wurden als Kléberstraße weitergeführt.

 

Die Kettler Alu-Rad GmbH wird in Kürze nach erfolgreicher Bebauung ihren Firmensitz vom Standort Hanweiler nach St. Ingbert verlegen und hat mit Schreiben vom 16. August 2021 den Antrag zur Umbenennung der Kléberstraße in Heinz-Kettler-Straße gestellt.

Da die Firma Kléber seit vielen Jahren nicht mehr vor Ort ansässig ist und ein zukunftsweisendes Unternehmen seinen Firmensitz verlegen möchte, steht die Verwaltung einer Umbenennung positiv gegenüber.

 

Die Verwaltung hat die von der Straßenumbenennung betroffenen vier Firmen angeschrieben, über die Vorgehensweise einer Umbenennung informiert und um eine Stellungnahme gebeten.

 

Der Ortsrat St. Ingbert-Mitte hat in seiner Sitzung vom 07. Oktober 2021 mehrheitlich einer Umbenennung zugestimmt.

Dieser Entscheidung lag eine Stellungnahme des Justitiariats vom 01. Oktober 2021 zugrunde:

 

Drei von den vier angeschriebenen, in der Kléberstraße ansässigen Unternehmen haben keine Einwände gegenüber einer Umbenennung erhoben, lediglich einer äußert Bedenken und möchte die Kosten, die ihm durch die Umbenennung entstehen, erstattet bekommen.

In die Abwägung der Interessen ist seitens der Stadt Folgendes einzustellen:

 

-          Würdigung einer für die Wirtschaft wichtigen Person, die konkret mit Arbeitsplätzen vor Ort verbunden ist, während die Firma Kléber seit Langem nicht mehr mit Arbeitsplätzen in St. Ingbert verbunden ist

-          das Gewerbegebiet ist neu erschlossen, der betreffende Anlieger ist nicht lange vor Ort, die übrigen Gebäude sind noch im Bau

-          es gibt nur sehr wenige Anlieger

-          die weit überwiegende Anzahl der Anlieger ist mit der Umbenennung einverstanden

 

Seitens des betroffenen Anliegers ist einzustellen:

 

-          von Kosten für die Korrektur bzw. den Neudruck von Handbüchern verschont zu bleiben, die im Falle einer Umbenennung anfielen

 

Bereits diese Aufzählung macht deutlich, dass die Interessen der Stadt an der Umbenennung sowie die tatsächlichen Umstände hier für die Umbenennung sprechen. Hinzu kommt, dass den Interessen der Straßenanlieger bei der Ermessensbetätigung nur ein geringes Gewicht beigemessen wird; die Kostenbelastung wird in aller Regel als zumutbar angesehen.

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Finanz. Auswirkung

Keine finanziellen Auswirkungen sofern die Kosten für Korrektur und Neudruck von Handbüchern, Visitenkarten, Briefpapier, etc. der ansässigen Firmen nicht übernommen werden.

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