Beschlussvorlage - 2021/0245 BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Werkleitung des Eigenbetriebs Abwasser wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Reduzieren

Erläuterung

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
W + ST Publica Revisionsgesellschaft mbH  endete mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und hat eine den Vorschriften entsprechende Führung des Abwasserbetriebes durch die Werkleitung bestätigt.

 

Der Eigenbetrieb ist gemäß § 12 der Betriebssatzung verpflichtet, die Bestimmungen des zweiten Teils der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden und somit einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und diesen nach § 124 KSVG sowie der Verordnung über die Prüfung des Jahresabschlusses der Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Son­derrechnung prüfen zu lassen.

Nach § 124 Abs. 3 KSVG hat sich die Prüfung auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu erstrecken. Bei der Prüfung wur­den demnach auch die Vorschriften des § 53 Abs.1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet.

 

Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deut­schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält­nissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Betriebes zum 31.12.2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht der Eigenbetriebsverordnung und stellt die voraussichtliche Entwicklung des Betriebes zutreffend dar.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

Loading...