Beschlussvorlage - 2021/0211 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wird gemäß § 101 Abs. 2 KSVG mit einer

Bilanzsumme von     301.401.462,43€

und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von  -5.165.926,28€

festgestellt.

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Erläuterung

Die W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH hat für das Haushaltsjahr 2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Nach § 101 Abs. 2 KSVG stellt der Stadtrat den geprüften Jahresabschluss und den Jahresfehlbetrag fest.

Mit diesem Beschluss erkennt der Stadtrat den Jahresabschluss an. In rechtlicher Hinsicht hat der Beschluss nur begrenzte Wirkung, da er Rechtsfehler der Haushalts- und Rechnungsführung nicht heilt.

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist öffentlich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht sind an sieben Werktagen öffentlich auszulegen (§101 Abs. 3 KSVG).

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Finanz. Auswirkung

Keine

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