Beschlussvorlage - 2021/0208 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für den Bereich Austraße wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. RO 12.05 „Austraße“ beschlossen.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB erfolgen.

Der als Anlage 1 beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.

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Erläuterung

Auf Antrag des Ortsrates Rohrbach soll eine Wohnbebauung im rückwärtigen Bereich zwischen Austraße Nr. 46 und 48 angestrebt werden, um der Nachfrage nach Baugrundstücken nachzukommen.

 

Für die Schaffung des notwendigen Planungsrechtes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes kann im sogenannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB erfolgen, somit kann auf den Umweltbericht und die frühzeitigen Beteiligungsschritte nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichtet werden.

 

Die Grundstückseigentümer unterstützen eine Wohnbebauung in diesem Bereich.

Neben privaten Grundstücken werden auch städtische Grundstücke mit einbezogen.

Die Erschließung kann über eine neuanzulegende Stichstraße von der Austraße erfolgen. Je nach Grundstücksgröße und -zuschnitt kann von ca. 5 Baugrundstücken ausgegangen werden.

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen Veröffentlichungen sind im Haushalt 2021 abgebildet. Weitere Kosten entstehen ggf. durch erforderliche Gutachten sowie die Planungskosten für den Bebauungsplan.

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Anlagen

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