Beschlussvorlage - 2021/0187 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufgrund § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt Seite 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2020 (Amtsblatt Teil 1 S. 1341), sowie des § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) geändert worden ist, wird gemäß Beschluss des Stadtrates vom ___.___._____ folgende Satzung beschlossen.

 

Satzung:

 

§ 1

Die Satzung der Stadt St. Ingbert über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt von St. Ingbert-Mitte“ vom 31.03.1981 (rechtsverbindlich durch ortsübliche Bekanntmachung vom 07.07.1981), ergänzt durch Beschlussfassung vom 05.11.1985 (rechts-verbindlich durch ortsübliche Bekanntmachung vom 18.01.1986) und zuletzt erweitert durch Beschlussfassung vom 24.05.1994 (rechtsverbindlich durch ortsübliche Bekanntmachung vom 02.09.1994) wird aufgehoben.

 

§ 2

Das Gebiet, das hiernach nicht mehr der Sanierung unterliegt, umfasst die Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan (Anlage) abgebildeten und durch eine Linie abgegrenzte Fläche. Dieser Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 3

Die Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

 

 

St. Ingbert, den ___.___._____

 

 

 

Mittelstadt St. Ingbert

 

 

 

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

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Erläuterung

Der Stadtrat der Stadt St. Ingbert hat am 31.03.1981 das Sanierungsgebiet „Innenstadt von St. Ingbert-Mitte“ durch Satzung beschlossen. Am 07.07.1981 wurde durch Bekanntmachung der Satzung das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt.

Am 27.02.1984 erfolgte durch Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert die erste Erweiterung des Sanierungsgebietes. Am 19.04.1984 wurde die erste Erweiterung des Sanierungs-gebiets durch Bekanntmachung förmlich festgelegt.

Am 05.11.1985 erfolgte der Beschluss des Stadtrates über die förmliche Festlegung des „1. Ergänzungsgebietes“, der Satzungsbeschluss wurde am 18.01.1986 bekannt gemacht.

Am 24.05.1994 erfolgte durch Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert die zweite Erweiterung des Sanierungsgebietes. Am 02.09.1994 wurde die zweite Erweiterung des Sanierungsgebiets durch Bekanntmachung förmlich festgelegt.

Die Sanierungsmaßnahme wurde im umfassenden (klassischen) Verfahren durchgeführt. Insgesamt umfasste das Sanierungsgebiet eine Fläche von ca. 7,33 ha. Der Stadt St. Ingbert wurden Fördermittel des Bundes und Landes zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet gewährt. Die Förderung erfolgte im Bundes- und Landesprogramm der Städtebauförderung, Programmbereich „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Innenstadt von St. Ingbert-Mitte“.

 

Der Stadtrat der Stadt St. Ingbert stellte zu Beginn der Gesamtmaßnahme aufgrund der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen städtebauliche Missstände im Gebiet „Innen-stadt von St. Ingbert-Mitte“ fest. Gravierende Mängel wurden unter anderem in der baulichen Beschaffenheit der Gebäude und Ausstattung, in der mangelnden infrastrukturellen Erschließung, bezogen auf öffentliche Grün- und Freiflächen oder auch in der erheblichen Einwirkung von Verkehrsanlagen durch Lärm und Verunreinigungen erkannt.

Zudem wies das Zentrum fehlende Parkflächen oder auch Wohn- und arbeitshygienische Störungen auf, die die Qualität des Gebietes für vorhandene und potenzielle Bewohner und/oder Beschäftigte erheblich minderten.

 

Der Stadtkern war daher als zentraler Standort für öffentliche und private Versorgungseinrichtungen sowie in der Wohnfunktion eingeschränkt. Die Fülle und Vielschichtigkeit der erforderlichen Maßnahmen machten eine umfassende Planung erforderlich. Deren Durchführung war neben einzelnen privaten Investitionen nur mit Hilfe des Instrumentariums der Städtebauförderung und mit Hilfe öffentlicher Sanierungsmittel zu gewährleisten.

 

Im Verlaufe der Sanierungsmaßnahme wurden wesentliche Zielsetzungen der Sanierung er-reicht. Zur Verbesserung und Attraktivierung des öffentlichen Raumes wurden durch die Stadt St. Ingbert insbesondere die folgenden städtebaulichen Maßnahmen durchgeführt:

 

  • Ausbau des Parkplatzes auf dem Gelände der ehem. Firmen Hellenthal/ELGA
  • Fußwegeverbindung Kaiserstraße/ Poststraße
  • Grün und Spielanlage hinter dem Caritasgebäude
  • Herstellung der Passage Kaiserstraße (Grüne Laterne) - Pfarrgasse; Tiefgarage und Fußgängerpassage
  • Einbau einer öff. WC-Anlage im Bereich des ehem. Kaufhallengebäudes (heute Stadtbücherei)
  • Neubau eines Parkdecks (Wollbachstraße) –
  • Errichtung der Gemeinbedarfseinrichtung Stadtbücherei

 

Durch die Vorgaben des Bundes und Landes müssen die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen bis Ende des Jahres 2022 vom Ministerium gegenüber dem Bund und bis Ende des Jahres 2021 von der Kommune gegenüber dem Land abgerechnet werden. Gemäß § 235 Abs. 4 BauGB müssen Sanierungssatzungen, die vor dem 01.01.2007 bekannt gemacht worden sind, spätestens bis zum 31.12.2021 aufgehoben werden, es sei denn, es wurde entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt, was hier nicht der Fall war.

 

In diesem Zusammenhang sollen das förmlich festgesetzte Sanierungsgebiet „Innenstadt von St. Ingbert-Mitte“ und dessen Erweiterungen aufgehoben werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten der Veröffentlichung der Satzung stehen bei Buchungsstelle 5.1.10.02.553500 bereit.

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Anlagen

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