Ortsratsvorlage - 2021/0079 OV
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen und Anfragen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Ortsratsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste (10)
- Bearbeiter:
- Nadine Tauber
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Oberwürzbach
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Kenntnisnahme
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06.10.2021
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Erläuterung
OV Schaar informiert über folgende Punkte:
- Sanierung Weidenberghütte
Das Dach der Weidenberghütte wurde saniert. Ausgeführt wurden die Arbeiten von der ortsansässigen Firma Jakob Frenzel. Die Endrechnung entsprach dem von der Ortsvorsteherin bei Herrn Frenzel angeforderten Kostenvoranschlag vom Mai 2021. Die Kosten wurden dankenswerterweise von der Jagdgenossenschaft Oberwürzbach übernommen. Ein herzliches Dankeschön des Ortsrates an Herrn Frenzel und die Jagdgenossenschaft.
- Austausch von Spielgeräten
Wie in den Haushaltsberatungen kommuniziert, wird die Schaukel auf dem Spielplatz in der Dorfmitte am Bach erneuert. Die Ersatzbeschaffung ist ausgeschrieben und beauftragt, voraussichtlicher Montagetermin Oktober/November 2021.
Ein Jahr früher als vorgesehen muss die Kletterkombination in Reichenbrunn wegen starkem Pilzbefall abgebaut werden. Eine Ersatzbeschaffung ist für 2021 im Haushalt vorgesehen und wird entsprechend ausgeschrieben und beauftragt.
- Sanierung Kreuz auf dem Friedhof
Wie in der Ortsbegehung im Juni 2021 mitgeteilt, wurde die Sanierung des Kreuzes auf dem unteren alten Friedhof beauftragt. Die Arbeiten wurden vom ortsansässigen Steinmetzbetrieb ausgeführt. Dafür dankt der Ortsrat.
SPD Ortsratsfraktion
- Sachstand Beschaffung eines Defibrillators
- Sachstand Packstation für Oberwürzbach
CDU Ortsratsfraktion
- Fichten Zugang zu Grotte
Da die im Grundbuch eingetragene GmbH (Eigentümer) nur deklaratorisch aus dem Handelsregister gelöscht wurde, ist sie weiterhin Eigentümer des Grundstückes, solange über dieses nicht abschließend (durch Einschaltung eines so genannten Nachtragsliquidators) entschieden wurde. Hieraus folgt, dass die GmbH weiterhin als Zustandsstörer herangezogen werden könnte (theoretisch). Dies führt jedoch praktisch nicht zum Erfolg, da die GmbH wegen Vermögenslosigkeit aus dem Register von Amts wegen entfernt wurde. Eine Inanspruchnahme würde demnach an der Liquidität der Gesellschaft scheitern, so dass die Stadt die Bäume fällen muss.
