29.04.2021 - 23 Fortführung Sonderausschuss Corona in Abhängigk...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 29.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Heinz-Holger Hansen
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert der Infektionen im Saarpfalz-Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 - maßgeblich ist die Veröffentlichung der Zahlen auf der Sonder-Internetseite des Saarlandes – treten am darauffolgenden Tag befristet bis 30.06.2021 folgende Regelungen in Kraft:
- Die Funktionen aller Ausschüsse mit Ausnahme des RPA werden dem HPFA als "Sonderausschuss Corona" übertragen.
- Bereits einberufene Ausschuss-Sitzungen entfallen, die vorgesehenen Punkte werden in der nächsten Sitzung des Sonderausschusses behandelt
- Dem Sonderausschuss werden alle Angelegenheiten zur endgültigen Beschlussfassung übertragen, die nicht nach den Bestimmungen des KSVG dem Stadtrat vorbehalten sind. Die Beschlüsse sind dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung bekannt zu geben. Die Rechte nach § 41 (1) KSVG eine Stadtratssitzung zu beantragen bleiben unberührt.
- Alle Fraktionsvorsitzenden erhalten die Einladungen zu den Sitzungen.
- Dem Oberbürgermeister wird – bei positiver Stellungnahme des RPA – die Erteilung aller Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragsvolumen in Höhe von 250.000 € übertragen.
- Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel gemäß § 89 KSVG bis 25.000 € bereit zu stellen.
- Der Sonderausschuss wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel gemäß § 89 KSVG bis 250.000 € bereit zu stellen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, in Personalangelegenheiten bis Entgeltgruppe 9b auf bis zu zwei Jahren zeitlich befristete Einstellungen vorzunehmen und Arbeitsverträge zu verlängern sowie die Abordnung und Versetzung von Beamten vorzunehmen.
- Für den Fall, dass der Sonderausschuss nicht mehr beschlussfähig ist, wird in Abänderung der GO dem Oberbürgermeister die Erteilung aller Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen übertragen, sofern die jeweilige Maßnahme im Rahmen der im Haushaltsplan der Stadt oder den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe festgesetzten Mittel erfolgt.
Die Gremienmitglieder werden unverzüglich per Mail über das Inkrafttreten informiert.