29.04.2021 - 3 Antrag auf Bewilligung der Investitionszuweisun...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

Der Rat fasst innerhalb der geschlossenen Abstimmung vorstehenden Beschluss.

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Beschluss:

  1. Die Stadt St. Ingbert beantragt für das Jahr 2021 die Bewilligung der Investitionszuweisungen gemäß § 11 Abs.3 Satz 2 und 3 des Gesetzes über den Saarlandpakt, die gemäß den Vorgaben des § 11 Abs.3 Satz 4 des Gesetzes über den Saarlandpakt auf die Kommunen verteilt werden. Die Investitionszuweisungen werden zur Finanzierung der im Haushaltsplan 2021 vorgesehenen Investitionen verwendet.

 

  1. Die Stadt St. Ingbert beantragt für das Jahr 2021 die Bewilligung der gemäß § 12 Abs.1 des Gesetzes über den Saarlandpakt vorgesehenen Mittel aus dem Gesetz über den kommunalen Entlastungsfonds, die entsprechend den Vorgaben des § 12 Abs.2 des Gesetzes über den Saarlandpakt auf die Kommunen verteilt werden. Die Mittel werden entsprechend den Vorgaben des § 12 Abs.1 ebenfalls zur Finanzierung der im Haushaltsplan 2021 vorgesehenen Investitionen bereitgestellt.
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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür.