02.02.2021 - 4 Mieterlass auf Grundlage des Art. 240 § 7 Einfü...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

Der Rat fasst innerhalb der geschlossenen Abstimmung vorstehenden Beschluss.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Antrag ihren gewerblichen Mietern

1. denen die Gewerbeausübung aufgrund rechtlicher Verbote in der Corona-Situation ganz oder teilweise untersagt war und

2. die sich aufgrund der Corona-Situation nachweislich in einer wirtschaftlichen Notsituation befinden und bereits alle anderen zur Verfügung stehenden Hilfspakete von Bund und Land ausgeschöpft haben, die Kaltmiete bis zu 100 % zu erlassen.

3. die 4 Monatsmieten nach Wiedereröffnung zu 50 % zu erlassen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür.

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