03.02.2021 - 4 Sachstand Neubau Kindergarten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
- Datum:
- Mi., 03.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Nadine Tauber
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Protokoll:
OV Weber erläutert die Entwurfsplanung für den Bau der neuen Kita im Stegbruch. Diese soll auf den städtischen Grundstücken erbaut werden, längs zur Fahrbahn. Diesen Kleinentwurf hat er bereits dem Oberbürgermeister und Herrn Ruck vorgestellt.
FV Behmann bedankt sich bei OV Weber für sein großes Engagement in dieser Angelegenheit. FV Schuh, OM N. Weber und OM Hirsch schließen sich ihrer Meinung an.
FV Schuh und OM N. Weber sehen die Entwicklung positiv im Sinne der Anlieger der Frankenwaldstraße, insbesondere auch aus Sicht der Umwelt- und Emissionsbelastung. Auch ist die Standortwahl im Sinne der Kinder und Eltern aufgrund der Lage.
FV Schuh sieht auch den Vorteil für die Stadtverwaltung, da der Entwurf nur städtische Grundstücke vorsieht und somit keine Kosten für den Grundstücksankauf entstehen.
FV Behmann merkt an, dass man die Stadtverwaltung auffordern sollte, den vermeintlichen Aussagevermerk der Grundstücksbesitzer bezüglich der Altlasten zu streichen oder zumindest einen Vorsichtsvermerk in die Akte zu übernehmen. Sie schlägt vor, über den Entwurf zur Kita abzustimmen.
OV Weber gibt an, dass die Stellungnahme zum Antrag der Verwaltung bezüglich der Streichung im Altlastenkataster des LUA noch aussteht.
Nach kurzer Aussprache ergeht vorstehender Beschluss.
Beschluss:
Der Ortsrat St. Ingbert – Rohrbach bittet die Verwaltung die Entwurfsplanung für den Standort Stegbruch des Architekturbüro`s Michaely und Jung zu prüfen und an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. Der Ortsrat befürwortet diese und bittet um Umsetzung.
Außerdem fordert der Ortsrat St. Ingbert – Rohrbach die Streichung bzw. einen Vorsichtsvermerk in der Akte der Grundstücke im Stegbruch vorzunehmen, da sich der Verdacht der Altlasten nicht bestätigt hat und auch die Grundstückseigentümer die in der Akte vermerkte Aussage vehement abstreiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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