07.12.2020 - 22 Übertragung von Geschäftszweigen an Beigeordnete
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Mo., 07.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Heinz-Holger Hansen
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Protokoll:
Der Vorsitzende schlägt vor, der 1. Beigeordneten den Geschäftszweig "Kinder und Bildung" zu übertragen und dem 2. Beigeordneten den Geschäftszweig "Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtplanung". Die jeweilige Aufwandsentschädigung soll auf 900,00 €/Monat festgesetzt werden.
Sodann fasst der Rat unter Nichtteilnahme der jeweiligen Betroffenen vorstehende Beschlüsse.
1. Der Stadtrat stimmt der Übertragung des Geschäftszweigs
- Kinder und Bildung
an Nadine Backes gemäß § 63 Abs. 3 KSVG zu.
Die Aufwandsentschädigung wird auf 900,00 € /Monat festgesetzt.
2. Der Stadtrat stimmt der Übertragung der Geschäftszweige:
- Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtplanung
an Markus Schmitt gemäß § 63 Abs. 3 KSVG zu.
Die Aufwandsentschädigung wird auf 900,00 € /Monat festgesetzt.
Abstimmungsergebnis zu 1:
Teilabstimmung Übertragung Geschäftszweigs Kinder und Bildung
Zustimmung: 38
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Nichtteilnahme: 1 (BG Nadine Backes)
Teilabstimmung Festsetzung Aufwandsentschädigung:
Zustimmung: 37
Ablehnung: 0
Enthaltung: 1
Nichtteilnahme: 1 (BG Nadine Backes)
Abstimmungsergebnis zu 2:
Teilabstimmung Übertragung Geschäftszweige Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtplanung
Zustimmung: 32
Ablehnung: 4
Enthaltung: 2
Nichtteilnahme: 1 (BG Markus Schmitt)
Teilabstimmung Festsetzung Aufwandsentschädigung:
Zustimmung: 32
Ablehnung: 0
Enthaltung: 6
Nichtteilnahme: 1 (BG Markus Schmitt)