19.11.2020 - 5 Befreiung gemäß § 31 (2) BauGB vom Bebauungspla...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

Die Vorsitzende erklärt, dass das Gebäude für eine neue Nutzung (Geschäftsräume) vorgesehen sei und dass daher eine Veränderung durch Aufstockung und ein Flachdach erfolgen solle, was von dem bestehenden Bebauungsplan abweiche.

 

OM Raber berichtet von einem vergangenen Fall, bei dem Bürgerbeschwerden aufkamen und fragt, ob es hier Anwohner gebe, die sich beschweren könnten. Außerdem erfragt er, welcher Personenkreis dort einziehen solle.

 

OV‘in Kaiser entgegnet, dass die Änderungen nicht wesentlich von den gegenüberliegenden Gebäuden abweichen und dass man noch nicht wisse, wer dort einziehen solle. Dies sei auch Sache des Eigentümers, daher habe die Verwaltung darauf auch keinen Einfluss.

 

FV Marschall erkundigt sich nach der Gestaltung der Parksituation.

Die Vorsitzende erklärt hierzu, dass zu diesem Gebäude Parkplätze nachgewiesen werden müssen.

 

OM Woll fragt nach, ob der bestehender Fußweg erhalten bleibe. Dies konnte durch OV’in Kaiser bejaht werden.

 

Sodann fasst der Ortsrat vorstehenden Beschluss.

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Beschluss:

  1. Auf dem Flurstück Nr. 571/12, Gemarkung St. Ingbert Mitte wird einer Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen der zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) und der zulässigen Gebäudehöhe zugestimmt.

 

  1. Auf dem Flurstück Nr. 571/12, Gemarkung St. Ingbert Mitte wird einer Befreiung von der bauordnungsrechtlichen Festsetzung der zulässigen Dachform zugestimmt.
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Abstimmungsergebnis (Ziffer 1 und 2):

Einstimmig dafür.

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Anlagen zur Vorlage