03.12.2019 - 22 Übertragung von Geschäftszweigen an Beigeordnete
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Di., 03.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Protokoll:
Der Vorsitzende führt aus, dass sowohl über die Übertragung der Geschäftszweige an die jeweiligen Beigeordneten als auch über deren jeweilige Entschädigung einzeln abgestimmt werde.
FV Raber führt für seine Fraktion aus, dass es sinnvoll und notwendig sei, den gewählten Beigeordneten auch Geschäftszweige zu übertragen. Aufgabeninhalte der Beigeordneten seien nicht nur die Vertretung des Oberbürgermeisters sondern auch die aktive Mitwirkung innerhalb der Verwaltung. Dass dies in der vergangenen Ratsperiode nicht der Fall gewesen sei, bedauere er in diesem Zusammenhang. Die finanziellen Auswirkungen der Übertragung hielten sich im Hinblick auf das Gesamtvolumen des Haushaltes in Grenzen. Im Vergleich zur Kreisstadt Homburg, mit einem Millionendefizit, verzichte St. Ingbert auf einen hauptamtlichen Bürgermeister als auch auf eine hauptamtliche Beigeordnete. Insofern werde seine Fraktion der Übertragung der Geschäftszweige als auch der Zahlung einer Aufwandsentschädigung zustimmen.
Der Vorsitzende bedankt sich in diesem Zusammenhang bei allen Beigeordneten, welche ihn während seiner Abwesenheit vertreten haben. Er verstehe dies auch als ein Signal an den Stadtrat, dass die Zeit der Auseinandersetzung zwischen Stadtrat und Oberbürgermeister nun vorbei sei. Es gehe nun darum, die Stadt gemeinsam voranzubringen.
FV Hadamitzky erkundigt sich nach den Ausführungen zu § 1 der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten (AEVO) und dem darin genannten zuständigen Beschlussorgan und ob dies der Stadtrat sei. Weiterhin müsste sie wissen, wie hoch der voraussichtliche Aufwand sei, um zu wissen, in welcher Höhe der Aufwand festzusetzen sei.
Der Vorsitzende verweist auf die übliche Pauschalenpraxis.
SM Straßberger verweist auf die Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten. Der Verordnungsgeber habe hierin bereits den zeitlichen Aufwand abgeschätzt, indem er die Höhe der zu zahlenden Pauschalen in Bezug auf die Gemeindegröße festgesetzt habe.
FV Breinig schließt sich den Ausführungen des FV Raber an. Seit Jahren sei es Ziel des Stadtrates gewesen, mittels der Beigeordneten im Team zu spielen, was in der vergangenen Ratsperiode jedoch nicht gelungen sei. Der Stadtrat habe dem Oberbürgermeister Beigeordnete zur Seite gestellt und nun sollten deren persönliche Kompetenzen genutzt werden. Darüber hinaus seien sie essentiell wichtig als Bindeglied zwischen Rat und Verwaltung.
FV Dorsch-Schweitzer erkundigt sich aufgrund des Artikels in der heutigen Ausgabe der Saarbrücker Zeitung, wonach zwei neue Stabsstellen geschaffen worden seien. Sie möchte wissen, inwieweit die Beigeordneten die Mitarbeiter in den entsprechenden Geschäftszweigen entlasten.
Der Vorsitzende muss den Zeitungsbericht dahingehend korrigieren, als nicht zwei neue zusätzliche Stabsstellen geschaffen werden, sondern vielmehr ein bestehender Geschäftsbereich umstrukturiert und zur Stabsstelle umgewandelt werde. Der Stabsstelle Integration werden in diesem Zusammenhang weitere Aufgaben zugeordnet, so dass lediglich Organisationseinheiten umgewandelt würden. Die Beigeordneten werden die Arbeit der Verwaltung unterstützen.
Sodann fasst der Stadtrat vorstehende Beschlüsse, wobei die jeweils betroffenen Beigeordneten für die Zeit der Abstimmung in eigener Angelegenheit im Zuschauerraum Platz nehmen.
Beschluss:
- Der Stadtrat stimmt der Übertragung der Geschäftszweige:
- Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtplanung
an den Bürgermeister Markus Schmitt gemäß § 63 Abs. 3 KSVG zu.
Die Aufwandsentschädigung wird auf 900,00 € /Monat festgesetzt.
- Der Stadtrat stimmt der Übertragung des Geschäftszweigs
- Kinder und Bildung
an die Beigeordnete Nadine Müller gemäß § 63 Abs. 3 KSVG zu.
Die Aufwandsentschädigung wird auf 900,00 € /Monat festgesetzt.
- Der Stadtrat stimmt der Übertragung der Geschäftszweige
- Vereine, Sport, Demographie, Tourismus und Kultur
an den Beigeordneten Albrecht Hauck gemäß § 63 Abs. 3 KSVG zu.
Die Aufwandsentschädigung wird auf 900,00 € /Monat festgesetzt.
- Der Stadtrat stimmt der Übertragung der Geschäftszweige
- Sicherheit und Ordnung, Stiftungen
an den Beigeordneten Markus Hauck gemäß § 63 Abs. 3 KSVG zu.
Die Aufwandsentschädigung wird auf 900,00 € /Monat festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Teilabstimmung zu 1:
Übertragung Geschäftszweige:
Zustimmung: 34
Ablehnung: 06
Enthaltung: 01
Nichtteilnahme: 01 (BM Markus Schmitt an Beratung und Beschlussfassung)
Festsetzung Aufwandsentschädigung:
Zustimmung: 34
Ablehnung: 07
Enthaltung: 00
Nichtteilnahme: 01 (BM Markus Schmitt an Beratung und Beschlussfassung)
Teilabstimmung zu 2:
Übertragung Geschäftszweige:
Zustimmung: 33
Ablehnung: 05
Enthaltung: 03
Nichtteilnahme: 01 (BG Nadine Müller an Beratung und Beschlussfassung)
Festsetzung Aufwandsentschädigung:
Zustimmung: 33
Ablehnung: 07
Enthaltung: 01
Nichtteilnahme: 01 (BG Nadine Müller an Beratung und Beschlussfassung)
Teilabstimmung zu 3:
Übertragung Geschäftszweige:
Zustimmung: 33
Ablehnung: 06
Enthaltung: 02
Nichtteilnahme: 01 (BG Albrecht Hauck an Beratung und Beschlussfassung)
Festsetzung Aufwandsentschädigung:
Zustimmung: 33
Ablehnung: 07
Enthaltung: 01
Nichtteilnahme: 01 (BG Albrecht Hauck an Beratung und Beschlussfassung)
Teilabstimmung zu 4:
Übertragung Geschäftszweige:
Zustimmung: 34
Ablehnung: 06
Enthaltung: 01
Nichtteilnahme: 01 (BG Markus Hauck an Beratung und Beschlussfassung)
Festsetzung Aufwandsentschädigung:
Zustimmung: 34
Ablehnung: 07
Enthaltung: 07
Nichtteilnahme: 01 (BG Markus Hauck an Beratung und Beschlussfassung)