14.11.2019 - 2 Befreiung gemäß § 31 (2) BauGB vom Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Do., 14.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Christine Lambert
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Auf dem Flurstück Nr. 6736/1, Gemarkung St. Ingbert Mitte wird einer Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze und der Baulinie im Bebauungsplan Nr. 1002 a "Auf Mühltal" zur Errichtung eines Wohngebäudes und einer Garage, welche die festgesetzte Baugrenze überschreiten und von der Baulinie zurück rücken, zugestimmt.
Einer Befreiung vom festgelegten Standort der Garage an der Südwestgrenze wird zugestimmt.
Der Befreiung von der Festsetzung der maximal zulässigen Geschosshöhe in den Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1002 a "Auf Mühltal" zugestimmt.