24.06.2019 - 1 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzep...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Ortsrat St. Ingbert-Mitte
- Datum:
- Mo., 24.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Christine Lambert
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Protokoll:
Der Vorsitzende berichtet kurz vom vorangegangenen Ortstermin. Aus seiner Sicht sei es wichtig, dass es bei der Umsetzung des o.g. Projektes keinen Automatismus gibt, sondern dass es Schritt für Schritt vollzogen wird. Darüber hinaus merkt er an, dass man ggf. gewisse Teilgestaltungen, die bisher auf ISEK-Flächen vorgesehen sind, auf die Fläche der TT-Halle verlegen könne, wenn feststehe, wann diese abgerissen werde. Hierdurch würde man sich eine gewisse Flexibilität vorhalten, da das Gelände der TT-Halle ohnehin eigentlich auch zu Gustav-Clauss-Anlage gehöre.
Herr Lambert teilt in diesem Zusammenhang mit, dass wenn Nutzungen des ISEK auf das Gelände der TT-Halle verlagert würden, diese dann nicht Gegenstand des Zuwendungsbescheides seien und daher nicht förderfähig wären. Das Areal der TT-Halle sei von diesem Vorhaben ausgegrenzt.
OM Marschall schlägt vor, einen Ablaufplan zu entwerfen, welche Schritte in welcher Reihenfolge aufeinanderpassen würden. In diesem Zusammenhang entsteht die Idee eine Arbeitsgruppe „Stadtpark“ zu bilden.
Sodann fasst der Ortsrat vorstehenden Beschluss.
Beschluss:
- Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 139 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 15.04.2019 an der Planung beteiligt. Ihnen wurde eine Frist bis einschließlich 09.05.2019 eingeräumt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird, vorbehaltlich der Entscheidung des Ortsrates St. Ingbert-Mitte, beschlossen. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept einschließlich der darin enthaltenen Kosten- und Finanzierungsübersicht dient als vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB.
- Der Ortsrat St. Ingbert-Mitte macht zur Grundlage des Beschlusses, dass die Fläche der TT-Halle in die Entscheidung, was von dem Konzept tatsächlich umgesetzt wird, einbezogen wird.
- Der Ortsrat St. Ingbert-Mitte bildet eine Arbeitsgruppe „Stadtpark“. Die nähere Ausgestaltung trifft der Ortsrat in seiner neuen Amtszeit mit den neuen Ortsratsmitgliedern nach der konstituierenden Sitzung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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