29.01.2019 - 1 Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

 

Der Vorsitzende begrüßt Frau Matysiak und Herrn Jezorski vom Gutachterausschusses des Saarpfalz-Kreises.

 

Frau Matysiak erklärt, qualifiziert sei der Mietspiegel erst, sobald die. Anerkennungen aller Stadt- und Gemeinderäte vorliegen.

2014 wurde der erste kreisweite Mietspiegel erstellt, der nach zwei Jahren fortgeschrieben wurde. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

 

Herr Jeziorski gibt ein Beispiel anhand eines Mehrfamilienhauses zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit Hilfe des qualifizierten Mietspiegels 2018 für den Saarpfalz-Kreis.

 

Frau Matysiak äußert auf Nachfrage, sobald die letzte Anerkennung vorliege, könne der qualifizierte Mietspiegel veröffentlicht werden, wahrscheinlich im März sowohl als Broschüre als auch digital.

 

Einige Fragen werden gestellt und eine umfangreiche Beratung schließt sich an.

 

Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen, lässt der Vorsitzende über vorstehenden Beschluss abstimmen.

Danach dankt er den Gästen und verabschiedet sie.

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Der qualifizierte Mietspiegel wird in der vorliegenden Form anerkannt.

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Abstimmungsergebnis:

 

- einstimmig dafür -

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Anlagen zur Vorlage